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Grundschüler müssen nächste Woche nicht in die Schule – das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitagmittag überraschend entschieden. Die Schulpflicht für Viertklässler wird vorläufig außer Kraft gesetzt.
Der Entscheidung des Gerichts war ein Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt vom 20. April vorrausgegangen, der sich gegen den Beschluss des Landes Hessen richtet.
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben. Viertklässler würden im Vergleich zu anderen Schülern, die vorerst bis zum 3. Mai keine Schule besuchen müssen, ohne hinreichenden Grund benachteiligt und in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Sie seien die einzigen Schüler, die ohne eine Abschlussprüfung absolvieren zu müssen dennoch die Schule besuchen und sich einem Infektionsrisiko aussetzen sollen.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Grundschulen bleiben nun vorerst grundsätzlich geschlossen. Auch Schüler von Sprachheilschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten sind von der Entscheidung des Gerichts betroffen.
„Als irrelevant sieht der Verwaltungsgerichtshof den Gesichtspunkt an, dass die geplante Präsenzbeschulung dazu beitragen sollte, gerade für die Viertklässler eine angehende Normalität mit möglichst stabilen Strukturen und einen bestmöglichen Übergang in die weiterführenden Schulen zu schaffen“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum heutigen Beschluss.
„Die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die 4. Klassen der Grundschule analog zu den Abschlussklassen anderer Schulformen als erster Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist bzw. war ein gemeinsamer Beschluss der Länder und der Bundesregierung. Wir hätten diese Entscheidung nicht mitgetragen, wenn wir sie nicht auf Basis einer intensiven Vorbereitung mit gutem Gewissen hätten vertreten können. Wann bzw. in welchen Schritten nun die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Grundschule und in weiteren Jahrgangsstufen stattfindet, werden wir jetzt auf Basis der nächsten Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin entscheiden“, so der Kultusminister am Freitag.
Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt. Sie findet unverändert statt.
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Foto: Juraj Vaga / Pixabay