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Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen geht der Kampf gegen die Seuche mit viel Einsatz und Energie weiter. Die Infektionsgefahr für lebende Schweine gehe vor allem von infizierten Kadavern aus, da die Tierseuche bereits über kleinste Mengen an Blut übertragen wird. Für Menschen und andere Tierarten ist die Viruserkrankung nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht ansteckend oder gefährlich.
Bestimmte Grundstückseigentümer und -besitzer in Wiesbaden müssen ab Freitag, 28. Juni, dulden, dass Beauftragte der Veterinärbehörde ihre Grundstücke betreten. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung. Die Stadt sucht mit Menschen, Hunden und Drohnen die Wiesbadener infizierte Zone aktuell ab, um das Infektionsgeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren.
Die hessische Landeshauptstadt hat seit Samstag, 15. Juni, Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP in Hessen zu verhindern. Es wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet, zum Beispiel eine Leinenpflicht für Hunde. Die Bekämpfung der Schweinepest im Wildschweinbestand kann viele Monate dauern, befürchtet das hessische Landwirtschaftsministerium.
Grundstückseigentümer und -besitzer müssen ab Freitag, 28. Juni, dulden, dass Beauftragte der Veterinärbehörde ihre Grundstücke betreten, wenn die Flächen in der freien Landschaft liegen oder unmittelbar daran angrenzen. Die Duldung gilt auch für waffentragende Begleitpersonen, die Wildschweinkadaver mit Hunden suchen.
Darüber hinaus konkretisiert die neue Allgemeinverfügung das Jagdverbot. Es gilt weiterhin in der infizierten Zone. Es gibt nun jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel für die Nachsuche von Unfallwild mit speziellen Kadaversuchhunden oder Drohnen.
Es gibt außerdem eine Ausnahme für die Ausbringung von Kirrmaterial und der Anlage von Kirrstellen sowie der Anlage und Nutzung von Saufängen.
Als Kirrstelle bezeichnet man einen Platz zum Ausbringen von Futter. Dadurch sollen Wildschweine angelockt werden. Die Ausnahmen sind durch nähere Bestimmungen der Veterinärbehörde geregelt. Die Allgemeinverfügung enthält außerdem für die Landwirtschaft neue Bestimmungen für die Genehmigung der Wiesenmahd und der Getreideernte.
Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass für den Menschen keine Gefahr durch die ASP besteht. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das Infotelefon wenden. Dieses ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 0611 / 319090 erreichbar. Dort sollen auch von ihnen tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes.
Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.
Die vollständigen Allgemeinverfügung, weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen rund um die Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind unter www.wiesbaden.de/asp zu finden.
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Symbolfoto: Canva