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Erstmals in diesem Jahr sind die Temperaturen am vergangenen Sonntag, den 9. Mai, in den Bereich hochsommerlicher Werte geklettert. Zahlreiche Sportler:innen fanden den Weg ins Grüne, aber auch auf das Wasser. Den Auftakt der Wassersportsaison hat die Wasserschutzpolizeistation Wiesbaden, zusammen mit der Zentralen Ermittlungsgruppe, zum Anlass genommen, Bootsführer:innen und deren Material bereits unmittelbar vor der Ankunft am Wasser zu überprüfen.
An der Nato-Rampe in Ginsheim-Gustavsburg nahmen sie in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr insgesamt 14 Gespanne genauer unter die Lupe. Dabei fielen zahlreiche Verstöße auf. Fehlende Bootskennzeichen oder Binnen-Führerscheine sowie unpassende Zugmaschinen bemängelten die Polizist:innen.
In einem Fall staunten sie nicht schlecht, als ein 26-Jähriger aus Offenbach sein Boot mit einem Quad transportierte. Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 235,- Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Die Weiterfahrt musste ihm untersagt werden.
Insgesamt erhoben die Beamt:innen 12 Barverwarnungen und drei Mängelanzeigen wegen technischer Beanstandungen. Dabei geriet ein 38-Jähriger aus Ginsheim-Gustavsburg ins Visier der Beamt:innen. Er war mit einem Gespann unterwegs, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwar ein großes Verständnis für den Wunsch der Menschen nach Wassersport besteht. Keinesfalls aber sollte ein spontaner Bootsausflug ohne die notwendige Sorgfalt geplant werden. Dazu gehören einerseits alle notwendigen Dokumente, aber auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere nach längeren Liegezeiten.
Leckagen am Sportboot oder gar ölende Motoren können zu Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen führen. Auch an Bord befindliche Sicherheitsausrüstung wie Rettungswesten oder die Batterien von Notsignallampen sollten vor dem ersten Einsatz nach dem Winter einer Überprüfung unterzogen werden.
Die Kontrollaktion wurde durch die Wassersporttreibenden durchweg positiv wahrgenommen. Vorbildlich kann das Verhalten der Bürger:innen hinsichtlich der Einhaltung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschrieben werden. Hier stellten die kontrollierenden Beamt:innen keine Verstöße fest.
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