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Wer am Sonntag, 10. März, nicht zur OB-Stichwahl gehen kann, sollte seine Stimme vorher durch Briefwahl abgeben. Briefwahl ist zum einen schriftlich möglich, hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei den Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen im Rathaus Wiesbaden, im Zentralen Bürgerbüro, der Führerschein- und Zulassungsstelle und in den Ortsverwaltungen kann aber auch seit Mittwoch, 27. Februar, bis Freitag, 8. März, direkt gewählt werden.
Wer schriftlich wählen möchte, findet den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er kann aber auch formlos mit Name, Anschrift und Geburtsdatum gestellt werden. Schriftliche Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt, 65140 Wiesbaden, geschickt werden. Briefwahlunterlagen müssen bis zum Stichwahltag, 18:00 Uhr, im Wahlamt, Bleichstraße 3, eingegangen sein. Möglich ist auch, Briefwahlunterlagen online oder per Mail zu beantragen. Online auf der Seite www.wiesbaden.de/wahlen oder per Mail an briefwahl(at)wiesbaden.de.
Wer seine Stimme direkt abgeben möchte, sollte mit seiner Wahlkarte oder einem gültigen Ausweis zu folgenden Wahlbüros gehen:
Briefwahlanträge werden bis Freitag, 8. März, um 13:00 Uhr, bearbeitet. Informationen zu Ausnahmen, beispielsweise bei plötzlicher schwerer Erkrankung, erteilt das Wahlamt, Telefon 0611 / 31-4501. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch für alle weiteren Fragen zur Wahl zur Verfügung.