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Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Gerade jetzt ist für Kraftfahrer besondere Vorsicht geboten, denn die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.
Bei eingeschränkten Lichtverhältnissen, sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten.
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:
Im Jahr 2012 ereigneten sich in Deutschland rund 2.500 Wildunfälle mit Personenschaden. Insgesamt wurden dabei etwa 3.000 Menschen verletzt, 20 starben. Der DJV ermittelte anhand einer vorläufigen Auswertung für das Jagdjahr 2012/2013 (April 2012 bis März 2013) knapp 210.000 Kollisionen zwischen Mensch und Tier. Dies entspricht einer Steigerung von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben - einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren.
Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt "Rettungskosten" gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist. Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen.
Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen "Wildwechsel" angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.
Foto: HUK Coburg