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Wie Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz mitteilt, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 17. Juli, eine von ihm vorgelegte Sitzungsvorlage einstimmig beschlossen, wonach die Untere Jagdbehörde im Ordnungsamt ermächtigt wird, zur Abwehr konkreter Gefahren durch Tiere Jagdwaffen vorzuhalten.
Für die dienstlichen Zwecke der Unteren Jagdbehörde werden nach dem Beschluss zukünftig im Ordnungsamt fünf Langwaffen und zwei Kurzwaffen zur Abwehr konkreter Gefahren vorgehalten, sowie zwei Narkosewaffen. Der Einsatz von Jagdwaffen durch die Untere Jagdbehörde zur konkreten Abwehr von Gefahren durch Wildtiere kommt laut Franz zum Beispiel dann in Frage, wenn kurzfristig niemand anderes zu verpflichten ist und die Gefahrenabwehr unaufschiebbar ist. Beispiele sind Wildschweine im Kurpark oder verhaltensauffällige Tiere, die Krankheiten übertragen oder Menschen verletzen könnten, wenn eine Narkotisierung der Tiere außer Betracht steht.
Mit der Sitzungsvorlage konnte laut Franz ein weiterer Punkt ausgeräumt werden, der zu Beginn des Jahres noch zu einer öffentlichen Debatte führte: Mit Nachdruck wurde an der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamtes gearbeitet, sodass der Bestand eingezogener und zur Vernichtung bestimmter Waffen massiv reduziert werden konnte. Innerhalb eines halben Jahres wurde der Bestand von 702 Waffen (Stichtag 31. Januar 2014) auf 74 (Stichtag 30. Juli) reduziert. Weiterhin wurden die Prozessabläufe optimiert, sodass die nächste Vernichtung von Waffen bereits im August 2014 stattfinden wird. Der ursprüngliche Bestand von 200 Kilogramm Munition (Stichtag 31. Januar) konnte auf 72,85 Kilogramm (30. Juni) verringert werden.
„Das Thema Waffen- und Munitionsbestand im Ordnungsamt wurde mit hohem Engagement abgearbeitet“, betont Franz. „Dafür danke ich den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes.“ Er machte gleichzeitig deutlich, dass die Verwaltung, wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Magistrat künftig unverzüglich informieren wird, sollte es zu Problemen bei der Vernichtung der Waffen- und Munitionsbestände kommen.
„So kann frühzeitig gegengesteuert werden, sollte es zu Effekten kommen wie nach Winnenden und der Verschärfung des Waffenrechts, in deren Folge erhebliche Mengen an Waffen abgegeben wurden und die Behörden mit der Vernichtung kaum nachkamen“, stellt der Dezernent fest. Ziel sei es, dass alle eingezogenen und sichergestellten Waffen zeitnah der Vernichtung zugeführt würden.
„In beispielhafter Weise wurde die öffentlichen Debatte rund um das Thema Waffen unmittelbar aufgegriffen und die Empfehlung des Revisionsamtes konsequent abgearbeitet“, betont der Ordnungsdezernent. „Aufgrund dieser zielstrebigen Vorgehensweise konnte das Thema dem politischen Streit entzogen und einer Lösung zugeführt werden. Dies gibt den Beamtinnen und Beamten Sicherheit beim Umgang mit ihren Dienstwaffen.“
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