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Etwa 120 Urnen- und 290 Erdgrabstätten werden noch in diesem Quartal auf sieben Wiesbadener Friedhöfen abgeräumt. Betroffen sind die Friedhöfe Bierstadt, Dotzheim, Frauenstein, Kastel, Medenbach, Schierstein und Sonnenberg.
Auf vielen Friedhöfen fallen sie einem ins Auge: ungepflegte Grabstätten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In den überwiegenden Fällen sind durch die Friedhofsverwaltung keine lebenden Angehörigen mehr zu ermitteln, bei anderen Grabstätten wohnen die Angehörigen zu weit entfernt. Häufig sind es auch gesundheitliche Einschränkungen, welche die Hinterbliebenen daran hindern, eine Grabstätte zu pflegen.
Bei einigen dieser Grabstätten ist die Ruhezeit bereits abgelaufen, das Nutzungsrecht jedoch ungeklärt. Im besten Fall wurde die Grabstätte an die Landeshauptstadt Wiesbaden zurückgegeben.
Im Laufe der vielen Jahrzehnte ist eine fünfstellige Zahl an Grabsteinen aufgelaufen, die theoretisch entfernt werden könnten. Davon werden noch in diesem Quartal etwa 120 Urnen- und 290 Erdgrabstätten auf sieben Wiesbadener Friedhöfen abgeräumt.
Die Abräumarbeiten werden durch Fremdfirmen umgesetzt und können im Januar beginnen. Da bis 2019 keine separate Gebühr hierfür erhoben wurde, werden die Abräumungen in Abhängigkeit zu den verfügbaren Mitteln aus dem Gebührenhaushalt finanziert. Erst bei Erwerb einer Grabstätte ab 2019 sind auch die Kosten der Abräumung bereits abgedeckt.
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Symbolfoto