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Die Wahlbenachrichtigungen für die 190.000 Wahlberechtigten zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, werden voraussichtlich in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt Wiesbaden bittet die Bürger:innen, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürger:innen, die bis Sonntag, 5. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (6. bis 10. September) mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden muss.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 5. September abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum Freitag, 24. September, 18:00 Uhr, möglich.
Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code.
Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der “SERVICE-BOX“ beantragt werden.
Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit aufgrund der Pandemiesituation nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, wenn z.B. Online- oder schriftliche Beantragung wegen der Dauer der Zusendung nicht mehr in Frage kommt.
Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen seit 16. August:
Diese Ortsverwaltungen sind am Freitag, 24. September, ebenfalls mindestens von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.
Das Wahlamt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigten Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Es wird deshalb um Verständnis gebeten.
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