ANZEIGE
Wie die Stadt mitteilt, sind die Wahlbenachrichtigungen zur OB-Direktwahl am Sonntag, 24. Februar, am Montagnachmittag bei der Deutschen Post AG eingeliefert worden und werden bis spätestens 2. Februar zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in einem Umschlag mit rotem Aufdruck „Eilige Wahlunterlagen“ versandt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse vom 4. bis 8. Februar mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 2. Februar abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann, kann bis zum
Freitag, 22. Februar, 13:00 Uhr, Briefwahl beantragen. Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist in jedem Fall auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ankreuzen, ob Briefwahl für die Hauptwahl am 24. Februar, für eine eventuelle Stichwahl am 10. März oder für beide Wahlen beantragt wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun, folgende Briefwahlausgabestellen sind seit Montag, 21. Januar, geöffnet:
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl am 10. März kann erst ab 27. Februar erfolgen.
Briefwahl kann auch online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleisten kann, aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs bei den Wahlberechtigten selbst.