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Am Sonntag, 24. Februar findet in Wiesbaden die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin statt. Die Wahlbenachrichtigungen zur OB-Direktwahl werden in dieser Woche durch die Post zugestellt, wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort tun.
Wie schon bei der letzten Kommunalwahl 2011 werden keine Karten mehr verschickt, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe. Sie werden in einem Umschlag mit rotem Aufdruck „Eilige Wahlunterlagen“ versandt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Samstag, 2. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse - 4. bis 8. Februar - mit dem Wahlamt unter Telefon 0611 / 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 2. Februar abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten
Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum Freitag, 22. Februar, um 13:00 Uhr, möglich.
Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl ist in jedem Fall auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ankreuzen, ob Briefwahl für die Hauptwahl am24. Februar 2013, für eine eventuelle Stichwahl am 10. März 2013 oder für beide Wahlen beantragt wird. Wenn nichts angekreuzt ist, muss erst nachgefragt werden, was zu Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen führt.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Folgende Briefwahlausgabestellen stehen seit Montag, 21. Januar, zu folgenden Öffnungszeiten zu Verfügung:
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind. Die Versendung der Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl am 10. März 2013 kann erst ab Mittwoch, 27. Februar, erfolgen.
Briefwahl kann auch online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleisten kann, aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet, dies zu berücksichtigen.