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Allen rund 250.000 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Wiesbaden müssen bei Kommunalwahlen Musterstimmzettel (Stadtverordnetenwahl, Ortsbeiratswahlen und Ausländerbeiratswahl) zugänglich gemacht werden. Das Wahlamt hat sich dazu entschlossen, diese Musterstimmzettel allen Wahlberechtigten zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zu übersenden. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen, bis spätestens Sonntag, 21. Februar, durch die Post zugestellt.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (22. bis 26. Februar) mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 21. Februar abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum Freitag, 12. März, 13:00 Uhr, möglich.
Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code. Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link in der "SERVICE-BOX" beantragt werden. Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer aber seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit aufgrund der Pandemiesituation nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, wenn zum Beispiel Online- oder schriftliche Beantragung wegen der Dauer der Zusendung nicht mehr in Frage kommt.
Ortsverwaltungen, Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung wählen. Die Öffnungszeiten sind für:
Diese Ortsverwaltungen sind am Freitag, 12. März, ebenfalls mindestens von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.
Es wird alles daran gesetzt, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigten Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet deshalb um Verständnis, gegebenenfalls wird auf der Internetseite darauf hingewiesen.
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