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In den nächsten Tagen werden rund 3.000 wahlberechtigte Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger eine "Wahlsendung" in ihrem Briefkasten vorfinden, die nichts mit Wahlwerbung zu tun hat. Der Oberbürgermeister wendet sich mit dem Schreiben vielmehr an Wahlberechtigte, deren Namen aus der Einwohnerdatenbank nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Sie werden gebeten, am Tag der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 als Wahlhelferinnen und -helfer in einem Wahlvorstand mitzuwirken.
Wiesbaden hat zurzeit rund 290.000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen etwa 190.000 wahlberechtigt sind. Um eine Stimmabgabe in der Nähe der Wohnung zu ermöglichen, ist das gesamte Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke eingeteilt. Hinzu kommen noch 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Wahlbezirke werden bis zu neun ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gesucht, die zusammen einen Wahlvorstand bilden, der die Stimmabgabe und die Stimmenauszählung am Wahlsonntag kontrolliert und vornimmt.
Dafür wird eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte “Erfrischungsgeld“, in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Die ausgewählten Personen werden in dem Anschreiben gebeten, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht zu den zufällig ausgewählten Personen gehören und sich dennoch für ein Wahlhelferamt interessieren, können sich an das Wahlamt, Postfach 3920, 65029 Wiesbaden, Telefon 0611 / 314501, wenden.
Übrigens sind nach den gesetzlichen Bestimmungen alle Wahlberechtigten zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dies abzulehnen.
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Weitere Informationen zu Wahlen in Wiesbaden und ein digitales Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen "Wahlhelfer gesucht“ zu finden.
Symbolfoto