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Wahl

Was es bei der Briefabstimmung zur CityBahn zu beachten gibt

Von Wiesbadenaktuell

Am 1. November können Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, ob in Wiesbaden die umstrittene CityBahn gebaut wird. Wer noch schnell die Briefabstimmung in Anspruch nehmen will, sollte einiges beachten.

19.10.2020 16:41
Für die reibungslose Briefabstimmung zur CityBahn müssen Bürgerinnen und Bürger einiges beachten.

Stimmberechtigte, die beim Bürgerentscheid CityBahn noch durch Briefabstimmung abstimmen wollen, sollten folgende Hinweise beachten.

Rechtzeitig Briefwahl beantragen

Bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Abstimmung abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt eingehen werden. Wer sicher sein will, dass seine Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich abzustimmen.

Dies kann man:

  • im Wahlbüro Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs von 9:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr (nicht mehr am 31. Oktober), Samstag, 3. Oktober, geschlossen, Freitag, 30. Oktober, von 9:00 bis 13:00 Uhr.
  • in den Ortsverwaltungen. Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in einzelnen Ortsverwaltungen abstimmen. Die Öffnungszeiten sind im Internet auf der Seite des Bürgerentscheids Citybahn zu finden.

Briefabstimmungsunterlagen beantragen

Der Online-Abstimmungsantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 28. Oktober, 12:00 Uhr, vom Netz genommen. Die Stimmberechtigten werden geben, von der persönlichen Abstimmung in den Briefabstimmungsausgabestellen Gebrauch zu machen.

Anträge auf Briefabstimmung können nur bis Freitag, 30. Oktober, 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefabstimmungsunterlagen noch bis zum Tag der Abstimmung, 15:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. Stock, Seitenbau ausgestellt werden.

Was, wenn ich Stimmschein verloren oder nicht erhalten habe?

Verlorene Stimmscheine werden nicht ersetzt.

Versichert eine Stimmberechtigte/ein Stimmberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihr/ihm ein bereits ausgestellter Stimmschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm am Samstag, 31. Oktober, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr ein neuer Stimmschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).

Briefwahlunterlagen für andere entgegennehmen

An Dritte dürfen Briefabstimmungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Abstimmunterlagen rechtzeitig abschicken

Wer seine Briefabstimmungsunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 1. November, 18:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Tag der Abstimmung noch persönlich abgegeben werden.

Ablauf Bürgerentscheid

Die Abstimmungsräume sind am Abstimmungssonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Den jeweils zuständigen Abstimmungsraum finden Stimmberechtigte ganz oben auf der Abstimmbenachrichtigung. Wer seine Abstimmbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem abstimmen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Abstimmung mitzubringen.

Beim Betreten des Abstimmungsraumes erhalten Stimmberechtigte den Stimmzettel. Jede/r Stimmberechtigte hat beim Bürgerentscheid eine Stimme. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass die/der Stimmberechtigte durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz kenntlich macht, ob sie für "Ja" oder "Nein" gelten soll.

Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass sie/er keine ungültige Stimme abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Wahlamt informiert bei Fragen

Für Fragen steht das Wahlamt, Friedrichstraße 16, unter der Telefonnummer 0611 / 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Tag der Abstimmung bis 18:00 Uhr erreichbar.

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