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"Hessen kulturell neu eröffnen"

Wichtig für Kulturschaffende – jetzt keine KSK-Mitgliedschaft mehr für Arbeitsstipendium nötig

Von Wiesbadenaktuell

Bisher konnten nur KSK-Mitglieder das hessische Arbeitsstipendium zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Pandemie beantragen. Nun wurde diese Regelung gelockert. Ab sofort bis Dienstag, 15. September, können alle Kulturschaffenden das Stipendium beantragen. Wesentlich für die Bewilligung ist die Tätigkeit während der letzten drei Jahre sowie ein Erstwohnsitz in Hessen. Außerdem werden jetzt auch Projektstipendien vergeben. Antragsschluss ist Sonntag, 30. August.

18.08.2020 18:40
Foto: Unsplash von Hugo Ruiz

Bisher wurden rund 2.600 hessische Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Pandemie bewilligt.

Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro

„Wir haben sehr positive Rückmeldungen zu diesem und den weiteren Bestandteilen unseres Programms ,Hessen kulturell neu eröffnen‘ mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro erhalten“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Oft gelobt wird dabei die umfangreiche und praxisnahe Beratung durch die Hessische Kulturstiftung – dafür möchte ich mich beim Team der Stiftung herzlich bedanken.“

Stipendien jetzt auch für Nicht-KSK-Versicherte möglich

„Eine Anregung, die uns aus der Kulturbranche erreicht hat, können wir jetzt dank ausreichend bereitgestellter Mittel aufgreifen. Wir erweitern den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben“, erläutert Kunstministerin Dorn.

Tätigkeit der vergangenen drei Jahren wesentlich

Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht in der KSK versichert sind, können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen.

Erstwohnsitz Hessen

Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis Dienstag, 15. September, bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet.

Künstlerische Arbeit honorieren

„Ich freue mich, dass wir die positive, kreative Dynamik, die sich bislang in den Projekten unserer Stipendiaten gezeigt hat, jetzt für alle Kulturschaffenden durch Arbeitsstipendien fördern können“, sagt Jutta Ebeling, Vorstandsvorsitzende der Hessischen Kulturstiftung. „Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler erschaffen und bespielen immer neue Kulturräume, unterhalten oder bringen uns zum Nachdenken. Das müssen wir honorieren.“

Mittel für 1.000 Einzelpersonen und 250 Gruppen

Noch bis Sonntag, 30. August, können zudem Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstlerinnen und -künstler in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit.

Antragsberechtigte

Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstlerinnen und Künstler, Film- und Musikschaffende, Autorinnen und Autoren, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.

Weitere Informationen zum Kulturpaket und zum Antragsverfahren für Arbeits- und Projektstipendien finden Sie hier.

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Foto: Hugo Ruiz

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