ANZEIGE

  • Skip to navigation
  • Skip to content
Facebook Twitter YouTube RSS-Feed Email
  • Startseite
  • Nachrichten
  • Mein Stadtteil
  • Galerie
  • Veranstaltungen
  • Verkehrsmeldungen
  • Polizeimeldungen
  • Themen und Termine
  • Simones Lifestyle Storys
  • Gewinnspiele

 

Bundestagswahl 2017

Wichtiger Hinweis: Blauer Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken

Von Wiesbadenaktuell

Die Bundestagswahl rückt näher. Viele Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für die Briefwahl. Dabei sollte man die richtige Vorgehensweise beachten.

13.09.2017 13:17
Bundestagswahl 2017: Wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler

Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählerinnen und Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 auch gültig sind.

Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler

  • in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und
  • den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.

Wahlschein in den roten Umschlag

Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem – mit Datum und der eigenen Unterschrift versehenen – Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der rote Wahlbriefumschlag zugeklebt und rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist, übersandt werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am 24. September 2017 bis 18:00 Uhr eingehen.

Rechtzeitig abschicken

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich befördert. Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, dem 21. September 2017) mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlbrief persönlich abgeben

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. Auch hier trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de


Symbolfoto

Weitere Beiträge zu diesem Artikel

Sie haben die Wahl und können mitbestimmen

Bundestagswahl 2017

Heute wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen: Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf künftige politische Entscheidungen in Deutschland nehmen, die Sie persönlich, aber auch uns alle gemeinsam betreffen. Bis 18:00 Uhr noch wählen gehen!

 

TwitterFacebookmeinVZTumblr
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Mediadaten
  • AGB
  • RSS-Feeds
© 2018 wiesbadenaktuell.de