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Service

Wie verhält man sich richtig nach einer Warnung in der Corona-App?

Von Wiesbadenaktuell

Die Corona-Warn-App informiert über Risiko-Begegnungen mit infizierten Personen. Aber wie verhält man sich, wenn man eine Warnung erhalten hat? Das Wiesbadener Gesundheitsamt informiert Betroffene am Telefon.

19.06.2020 12:48
Die Corona-Warn-App.

Seit vergangenem Dienstag ist die neue Corona-Warn-App für Bürgerinnen und Bürger erhältlich. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung leisten und helfen, frühzeitig Infektionsketten zu unterbrechen.

App informiert über Risiko-Begegnung

Falls ein erhöhtes Risiko durch die App ermittelt wird, informiert das System den Benutzenden, dass eine Risiko-Begegnung mit mindestens einer positiv getesteten Person ermittelt wurde.

Die Nutzerin und der Nutzer erhält die Aufforderung, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben und Begegnungen zu reduzieren sowie verstärkt auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Die Person wird aufgefordert, weitere Maßnahmen mit dem Hausarzt, dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst beziehungsweise dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären. „Das macht auch Sinn, denn das medizinische Fachpersonal kann durch gezieltes Nachfragen feststellen, wie hoch das Risiko einer möglichen Infektion ist und ob eine Testung sowie Quarantäne notwendig werden“, so Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Was passiert nach einer Warnung? Gesundheitsamt informiert

Pauschale Antworten zu der Frage, was nach einer Warnung geschieht, können nicht getroffen werden. Daher richtet das Gesundheitsamt dafür eine telefonische Erreichbarkeit auch am Wochenende ein. Die Amtsleiterin bittet jedoch in dem Zusammenhang, nur bei einer Warnung im Gesundheitsamt anzurufen und für technische Fragen oder Anleitungen zur Benutzung Corona-Warn-App auf die Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zuzugreifen.

Die Servicehotline des Gesundheitsamtes ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0611 / 312828:

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Am Wochenende jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr.

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Bild: Screenshot Website Bundesregierung

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