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Das Reinigungskonzept der Straße in Wiesbaden soll neu geregelt werden. Dabei geht es um mehr Sauberkeit in der Innenstadt wie auch in den Vororten. Im Frühjahr 2016 wurde das neue Konzept von der ELW präsentiert. Doch diese Pläne sagten nicht allen Wiesbadenerinnen und Wiesbadenern zu. Und so machte sich Protest breit. Mehrere Bürger schlossen sich daraufhin zusammen und gründeten die Initiative Gehwegreinigung in Bürgerhand kurz GiB. Diese hat ein alternatives Satzungskonzept ausgearbeitet. Seit dem konkurrieren die beiden Pläne miteinander.
In seiner Sitzung am Dienstag, 11. April, hat der Magistrat die Weiterleitung der Sitzungsvorlage „Änderung der Straßenreinigungssatzung“ an die Ortsbeiräte beschlossen. Wie von der Stadtverordnetenversammlung gewünscht, beinhaltet die Vorlage das überarbeitete Konzept der ELW Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden. Außerdem wurde das von der Bürgerinitiative GiB erarbeitete Alternativkonzept in die Vorlage aufgenommen.
In den Ortsbeiratssitzungen werden die ELW und die GiB vertreten sein. Die GiB wird über das Ergebnis der Gebührenkalkulation in einem interfraktionellen Treffen informiert. Erst danach kann auch sie die Ortsbeiräte und Bürger über das GiB-Konzept 2015+ informieren.
Im September werden die beiden Konzepte der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
„Die Arbeit der Verwaltung ist damit getan. Der Magistrat hat den Prozess der Bürgerbeteiligung in den Ortsbeiräten in Gang gesetzt. Am Ende muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, welches der Konzepte in Zukunft in Wiesbaden angewandt werden soll“, erklärt der auch für die ELW zuständige Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz. Die Entsorgungsbetriebe haben im vergangenen Jahr alle Vorschläge und Kritikpunkte aus den Ortsbeiräten aufgenommen und bewertet. Anschließend wurden die Ortsbeiräte informiert, ob und in welchem Umfang ihren Vorstellungen Rechnung getragen werden konnte.
„Das Leitmotiv des ELW-Konzepts lässt sich auf folgende Formel bringen: So viel Reinigung wie nötig, aber so wenig Belastung der Gebührenzahler wie möglich. In diesem Konzept übernehmen die ELW Verantwortung für die Stadtsauberkeit.
Im GiB-Konzept würde die Verantwortung für die Stadtsauberkeit in einem nicht unerheblichen Teil auf die Bürgerschaft übertragen oder anders gesagt, aus der Hand gegeben. Das kann nicht im Sinne der Stadt sein. Wir wollen die Straßenreinigung in Wiesbaden so organisieren, wie es seit Jahren in Frankfurt, Kassel, Darmstadt und Mainz der Fall ist“, betont Dr. Franz, der keinen Hehl daraus macht, dass er das Konzept der ELW für besser hält.
Die GiB sieht das ganz anders. Ihr Konzept ist eine umsetzbare und rechtssichere Satzung mit bedarfsgerechten und moderaten Anpassungen. So hat der Vorschlag viele Vorteile gegenüber dem ELW-Vorhaben heißt es von der Bürgerinitiative. Hier die einzelnen Punkte:
• Es gelingt der Spagat zwischen der bedarfsgerechten Anpassung der Reinigungsklassen und der Fortführung der funktionierenden Reinigungsstrukturen der alten Satzung 2015.
• Die Aufrechterhaltung der vielen B-Straßen verteilt die weiter steigenden Kosten des ELW-Straßenreinigungsbetriebs wie bisher auf mehr Schultern. Wenn es nach Dr. Franz geht, sollen die Kosten der im Städtevergleich sowieso teuren ELW-Straßenreinigung künftig nur noch die Anlieger der RK-A tragen. Das treibt auch die Mietnebenkosten hoch.
• Mit einer sachgerechten, rechtssicheren und einheitlichen Bewertungssystematik wird die Einstufung der Straßen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
• In der GiB-Satzung 2015+ wird die Reinigungsleistung der ELW bei den Fahrbahnen und Gehwegen bedarfsgerecht und moderat erhöht.
• A-Straßen im Innenstadtbereich bleiben in A. Die stadtweite Umstellung auf A findet im GiB-Konzept aber nicht statt, auch nicht der breite Rückzug der ELW aus der reinen Fahrbahnreinigung. Die neuen C-Straßen im städtischen Siedlungsgürtel werden mit dem Ziel eines homogenen B-Gebiets wieder nach B umgestellt. Viele B2-Straßen, die nur wegen des Quartiersbezugs in der höheren Reinigungsklasse sind, werden bei GiB auf B1 umgestellt. Verkehrsreiche Straßen in C werden bei GiB nach B umgestellt und in der City beginnende Hauptstraßen in der RK-B nach A2 oder A3/2. Verdichtete Stadtquartiere mit vergleichbaren Kriterien wie bereits in A befindliche Quartiere werden nach A umgestellt. Wegen homogener Reinigungsquartiere und besonderer Quartiersbezüge der ELW werden vereinzelt Straßen im Turnus an die umliegenden Straßen angepasst und wenige City-Straßen mit 7 Tage/24-Stundenbetrieb auf A7 hochgestuft.
• Die GiB-Satzung 2015+ spiegelt die Grundidee der GiB wider: Nicht die ELW alleine sorgt für mehr Sauberkeit, insbesondere nicht auf den Gehwegen außerhalb der Innenstadt. Es sind viele "Sauberkeitspartner", die ihrer Verantwortung für die Stadtsauberkeit nachkommen: Bürger, Reinigungsfirmen, Siedlungsgesellschaften, Sozialbetriebe u.v.a.
• Dagegen zeigen 15 Monate mit der ELW-Satzung 2016, dass weder die Gehwege mit der ELW noch die Fahrbahnen nach dem Rückzug der ELW sauberer geworden sind. Für die Stadtsauberkeit ist das ELW-Konzept deshalb kontraproduktiv.
• Im nächsten Newsletter informieren wir Sie über die Grundlagen und Besonderheiten der ELW-Gebührenkalkulation. Auf unserer Homepage gibt es außerdem die neue Rubrik "Satzung 2015+".
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