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Das Land Hessen hat die Stadt Wiesbaden am vergangenen Freitag darüber informiert, dass es erwägt, eine Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) für etwa 500 Flüchtlinge in Wiesbaden einzurichten. Die Stadt Wiesbaden hat dem Land auf Anfrage eine Gewerbeimmobilie genannt, die sich im Kasteler Gewerbegebiet befindet und sich für diesen Zweck eignen könnte. Zuvor hatte der Eigentümer der Stadt das Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung angeboten. Bei einem Termin vor Ort haben sich Vertreter des Landes Hessen dieses Gebäude angeschaut um zu prüfen, ob es als Außenstelle der HEAE in Frage kommt.
Das Land Hessen hat das Gebäude im Beisein städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft und festgestellt, dass es grundsätzlich geeignet für die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung ist. Ob, wann und wie das Objekt für wie viele Flüchtlinge als Außenstelle der HEAE genutzt wird, entscheidet das Land. Es handelt sich nicht um Notunterkünfte und auch nicht um dauerhafte Unterbringungen (Zuweisungen an die Kommune), sondern um eine Außenstelle der Erstaufnahme in Verantwortung des Landes Hessen. Laut Informationen des Landes werden dort zunächst Flüchtlinge aus Zeltstädten anderer HEAE-Außenstellen in Hessen untergebracht.
Bisher gibt es noch keine Erstaufnahmeeinrichtung in der hessischen Landeshauptstadt, sondern lediglich Notunterkünfte für bis zu 1.000 Flüchtlinge. Als Notunterkünfte dienen zurzeit die Sporthallen in den Stadtteilen Nordenstadt und Breckenheim sowie die August-Hermann-Francke-Schule. Die Halle in Naurod wurde aufgelöst, Auringen dient als Reserve, wird derzeit aber auch nicht genutzt.
Nachdem das Land Hessen der Stadt mitgeteilt hatte, dass sie die Notunterkünfte nicht nur einige Tage, sondern „bis auf weiteres“ vorzuhalten habe, sollen auch die beiden Sporthallen in Nordenstadt und Breckenheim bis Mitte / Ende Oktober soweit als möglich wieder dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung stehen. Wie berichtet sollen die Flüchtlinge deshalb – und weil die dauerhafte Unterbringung in Sporthallen nicht tragbar ist – zusätzlich zur leerstehenden August-Hermann-Francke-Schule (Rheingauviertel) auch in das ebenfalls leerstehende Simeonhaus (Kohlheck) ziehen.
Das Bürgertelefon ist weiterhin unter 0611 / 318080 (montags bis freitags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr) geschaltet.
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Hintergrund Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte:
Bei den bereits geschaffenen Einrichtungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Hanau handelt es sich um vorübergehende Notunterbringungsmöglichkeiten, die dazu dienen, die weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, die aus München in die Länder geschickt werden, in geordnete Bahnen zu lenken. Diese dienen als vorläufiger Puffer, bis in den Einrichtungen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Die bisher geschaffenen Notunterkünfte sind keine eigenständigen Außenstellen der HEAE, sondern lediglich vorübergehende Notunterbringungsmöglichkeiten. Sie werden vom Land bezahlt und dienen der Erstversorgung, sodass die Flüchtlinge erstmal ein Bett haben.
Die Flüchtlinge werden in diesen kurzfristig geschaffenen und vorübergehenden Notunterbringungsmöglichkeiten nach gleichen Standards versorgt und betreut, wie dies in einer regulären Einrichtung der Fall ist. Grundsätzlich sollen die Flüchtlinge nach der ersten Versorgung in der Notunterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht werden. In der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben die Flüchtlinge dann – im Unterschied zur Notunterbringungsmöglichkeit – die Dauer des Verfahrens über bis zur Zuweisung.
Symbolfoto