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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hatte die Europäische Gemeinschaft in den Jahren 1996 bis 2004 die Luftqualitätsrahmenrichtlinie und weitere Normen verabschiedet, in denen Grenzwerte für eine Reihe von Luftschadstoffen festgelegt wurden, die ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr überschritten werden sollten.
Der dazu ausgearbeitete Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden, ist am vergangenen Montag mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft getreten. Er beschreibt die bestehenden Konflikte, die vor allem im Bereich von Hauptverkehrsstraßen bestehen. Dabei stehen die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub im Fokus, weil sie im Stadtgebiet Wiesbadens häufig in hohen Konzentrationen vorkommen.
„Hauptverursacher der Luftbelastungen ist der Straßenverkehr“, stellt Umweltdezernent Arno Goßmann fest. Deshalb konzentriere sich das Maßnahmenkonzept des Luftreinhalteplans vor allem auf Minderungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Wesentlicher Schwerpunkt dabei sei die Einrichtung einer Umweltzone, die am 1. Februar 2013 in der hessischen Landeshauptstadt eingeführt wird. Außerdem sehe das Maßnahmenkonzept Verbesserungen im Bereich der Verkehrsplanung, des öffentlichen Personennahverkehrs und der städtischen Verkehrsflotte vor. „Damit sollen insbesondere die häufigen Überschreitungen des seit 1. Januar 2010 gültigen Grenzwertes für Stickstoffdioxid verringert werden“, erklärt der Umweltdezernent abschließend.
In dem vorliegenden Plan sind Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffe festgelegt. Außerdem ist darin ein Ausblick beschrieben, wie sich die Schritte der Minderungsmaßnahmen auf die lufthygienische Situation in Wiesbaden auswirken.
Mit der Veröffentlichung des Luftreinhalteplans nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Maßnahmenplan für alle Institutionen, die Verantwortung in den verschiedenen Maßnahmenbereichen haben, verbindlich.
Der Luftreinhalteplan liegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Zeit vom 18. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2013 im Raum für öffentliche Auslegungen, Gustav-Stresemann-Ring 15, sowie im Wiesbadener Umweltladen, Luisenstraße 19, aus.
Der Plan kann ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (www.hlug.de) und des Umweltministeriums (www.hmuelv.hessen.de) heruntergeladen werden.
Symbolfoto