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Oberbürgermeister Sven Gerich hat auch in diesem Jahr wieder verfügt, das vor Weihnachten keine „belastenden Verwaltungsakte“ wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an die Bürgerinnen und Bürger verschickt werden – es sei denn, dass zwingende Gründe dies erfordern.
Dies gilt in der Zeit vom 16. bis 31. Dezember. Damit soll der Weihnachtsfrieden gewahrt werden.
Der “Weihnachtsfrieden“ soll zur Bürgerfreundlichkeit der Ämter beitragen. Der Begriff hat seinen Ursprung im Ersten Weltkrieg. Als an der sogenannten „Westfront“ in den flämischen Schützengräben Deutsche, Briten, Belgier und Franzosen sich Weihnachten 1914 gegenüber standen und kämpften.
Nachdem die Sonne am 24. Dezember untergegangen war stellten die Deutschen Laternen auf die Wälle ihrer Schützengräben und begannen zu singen. Auch die britischen Soldaten kamen aus ihren Stellungen und zündeten Kerzen an. Gemeinsam wurden Weihnachtslieder gesungen und Christi Geburt gefeiert.
Zu dieser Zeit gab es noch ein übergreifendes christliches Bewusstsein von Weihnachten als Fest der Nächstenliebe.
Heute ist der Weihnachtsfriede Tradition und hat keine gesetzliche Grundlage.
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Symbolfoto