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Zukunftssicherungsprogramm

Wiesbadener Bürgermeister froh über Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“

Von Wiesbadenaktuell

Das Land Hessen ergänzt das Zukunftssicherungsprogramm der Bundesregierung mit dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“. Der Wiesbadener Bürgermeister Dr. Oliver Franz lobt das Programm als sehr gutes Signal an die hessischen Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen. Die Pandemie habe zahlreiche Defizite offen gelegt, führe aber nun zu einem Modernisierungs- und Investitionsschub.

10.06.2020 15:05
Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz

Nachdem der Bund am 3. Juni dieses Jahres ein historisches Zukunftssicherungsprogramm mit 130 Milliarden Euro aufgelegt hat, zieht das Land Hessen mit zwölf Milliarden Euro im neuen Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ nach.

Nachtragshaushalt für 2020

Auch ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 wurde von der Landesregierung beschlossen. „Dies ist ein sehr gutes Signal an die hessischen Bürgerinnen und Bürger, an die Wirtschaft und die Kommunen“, so Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz.

Schub in Digitalisierung und Klimaschutz als Folge der Krise

Das Programm umfasst Fördermaßnahmen für Gesundheitsschutz, den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie für die soziale und kulturelle Infrastruktur. „Die Krise hat Defizite offenbart. Sie führt aber nun zu einem Modernisierungs- und Investitionsschub in Digitalisierung und Klimaschutz. Es ist gut, dass dieses Programm ganzheitlich alle Bereiche umfasst, von Ausbildung bis hin zur Sicherung der Vereinstätigkeit. Es ist generationengerecht und visionär gedacht“, so Dr. Franz.

Wiesbaden kämpft mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen

„Die Landeshauptstadt hat, wie auch andere Kommunen, unter anderem mit erheblichen Gewerbesteuerausfällen zu kämpfen. Umso mehr beruhigt es mich, dass im Rahmen der ‚Partnerschaft mit den hessischen Kommunen‘ im Rahmen des ‚Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes‘ bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitstehen, um die Gewerbesteuerausfälle oder Mehrbedarfe im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu finanzieren.“

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Symbolfoto

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