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Der Verwaltungsstab der Stadt Wiesbaden hat am Montag, 14. September, beschlossen, das Rathaus ab sofort teilweise wieder zu öffnen.
Damit können Besucherinnen und Besucher wieder die Ausstellungen im Foyer besichtigen. Allerdings ist die Anzahl auf maximal zehn Personen beschränkt.
Als erster Künstler nach der Schließung des Rathauses zeigt der Künstler Michael Apitz eine Reihe neuer abstrakter Landschaftsgemälde von Donnerstag, 17. September, bis Dienstag, 29. September, im Foyer des Rathauses, Schlossplatz 6. Die Ausstellung von Montag bis Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr zu besichtigen. Im Zentrum der Ausstellung steht "EINHEIT-Deutscher Wein", ein Gesamtkunstwerk aus Wein und Malerei, entstanden zum Jubiläum 30 Jahre Wiedervereinigung. In "EINHEIT" verschmelzen zwei edle deutsche Weine, einer aus Ost, der andere aus West, in einer Flasche zu einem neuen Ganzen. Das Apitz-Gemälde setzt diesen symbolischen Akt malerisch in Szene. "EINHEIT" wurde Ende August 2020 in Berlin in der hessischen Landesvertretung im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt – jetzt ist das Gemälde erstmals im Wiesbadener Rathaus öffentlich in einer Ausstellung zu sehen.
Die Toiletten müssen coronabedingt geschlossen bleiben. Die Öffnung der Toiletten wäre mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, weil es einer Personalerhöhung im Bereich der Toilettenreinigung bedarf. Für die Nutzung von Toiletten wurde während der Schließungszeit ein Toilettenwagen organisiert, der auch weiterhin zur Verfügung steht.
Die Einhaltung der geltenden Corona-Auflagen – unter anderem das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – ist zu beachten. Die Abstandsregeln von 1,50 Meter müssen eingehalten werden. Zudem müssen sich die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten an der Rathauspforte mit ihrem Namen, ihrer Adresse sowie ihrer Rufnummer registrieren.
Persönliche Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses sind jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Unbegrenzter Zugang zum Rathaus ist momentan aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar, da auch mittlerweile besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz oder teilweise wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Das Ortsgericht hat mittlerweile seinen Betrieb wieder aufgenommen und arbeitet wieder mit vorheriger Terminvereinbarung.
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