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Rund um die Faschingszeit haben Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen bei mehreren Schwerpunktkontrollen diverse Verkehrsdelikte festgestellt.
Maßnahmen wurden in allen Direktionsbereichen, in Wiesbaden, im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, im Rheingau-Taunus-Kreis auf den Autobahnen und in Limburg-Weilburg durchgeführt.
Dabei sind insgesamt 2.758 Fahrzeuge und 3.653 Personen kontrolliert und teilweise genauer unter die Lupe genommen worden. Die Beamten trafen dabei auf 67 Autofahrinnen und Autofahrer in alkoholisiert waren. 54 davon standen so erheblich unter dem Einfluss von Alkohol, dass gegen sie Verkehrsstrafanzeigen erstattet werden mussten.
Auffällig waren bei den Kontrollen ebenfalls die Anzahl der festgestellten Drogenfahrten. In 258 Fällen wurden in Verdachtsfällen sogenannte Drogenvortests durchgeführt, von denen 48 den Verdacht bestätigten. Auch gegen diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wurden Strafverfahren eingeleitet.
Neben den Alkohol- und Drogenfahrten stellten die Einsatzkräfte auch vier Personen fest, die ohne gültigen Führerschein unterwegs waren.
"Dass solche Kontrollen vor allem an Fasching zur Verhinderungen von erheblichen Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr nötig sind, zeigt die Bilanz der Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Zeitraum vom 11. bis zum 26. Februar", so Markus Hoffmann von der Polizei Wiesbaden.
Acht Personen wurden bei insgesamt 13 Unfällen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen verletzt, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt hat. Bei vier Unfällen unter Drogeneinfluss wurden vier Personen verletzt.
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