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„Der Verkauf von Alkohol sollte wie in Baden-Württemberg ab 22:00 Uhr verboten sein“, fordert Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz nach der jüngsten Testkaufaktion des Ordnungsamtes.
„Es erschreckt mich, dass in der Hälfte der kontrollierten 18 Betriebe immer noch Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft wird“, so die Ordnungsdezernentin. Die Testkaufaktionen werden seit mehreren Jahren durchgeführt. Allein in 2011 fanden acht Aktionen, in 2012 bereits zwei Aktionen in großer Personalbesetzung statt und in allen Fällen werden die Ergebnisse intensiv mit den Betreibern nachbereitet. „Den Verantwortlichen muss deutlich gemacht werden, dass ihr wirtschaftliches Interesse nicht die konsequente und lückenlose Einhaltung des Jugendschutzes beeinträchtigen darf“, betont Zeimetz.
Doch die Verantwortlichen zeigten sich teilweise schwer belehrbar, die aktuelle Testkaufaktion hatte sich deshalb auch 13 Betriebe vorgenommen, die bereits aufgefallen waren. Aus diesem Kreis konnten wieder Verstöße festgestellt werden. In neun Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Verstöße kamen dabei sowohl bei Kiosken, als auch bei Getränkemärkten, Supermärkten und Tankstellen vor.
Der steigende Alkoholkonsum von Jugendlichen beschäftigt auch den Wiesbadener Präventionsrat. Die beteiligten Partner sind sich einig, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um den Schutz der Jugendlichen vor den Folgen des Alkoholkonsums zu verbessern. „Ich fordere daher im Namen des Präventionsrates den Landesgesetzgeber auf, ein Alkoholverkaufsverbot in der Nachtzeit ab 22:00 Uhr, wie es in Baden-Württemberg bereits umgesetzt wurde, auch in Hessen einzuführen“, konkretisiert Ordnungsdezernentin Zeimetz.
Das Alkoholverkaufsverbotsgesetz verbietet seit seinem Inkrafttreten am 1. März 2010 Verkaufsstellen in Baden-Württemberg den Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 22:00 und 5:00 Uhr morgens. „Der Schutz der Jugendlichen vor den Folgen des Alkoholkonsums ist ein so wichtiges ordnungspolitisches, aber auch gesamtgesellschaftliches Ziel, dass eine Übernahme dieser gesetzlichen Regelung auch für Hessen wünschenswert ist“, betont die Dezernentin.
Symbolfoto