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Meist sind es Rehe und Wildschweine die plötzlich über die Straße rennen. Es können aber auch Dachs, Hase oder Füchse sein, die mir nichts, dir nichts die Fahrbahn kreuzen. Dann wird es für Wild und Autofahrer in jeder Beziehung brenzlig.
Wenn in der Nacht vom 29. auf den 30. März in Deutschland die Uhren um eine Stunde vorgestellt werden, steigen dadurch die Wildunfälle. Denn dann, fährt der Berufsverkehr wieder in der Morgendämmerung, einer Zeit, in der Wildtiere besonders aktiv sind.
Durch erhöhte Bremsbereitschaft, angepasste Geschwindigkeit und genügend Abstand zum Vordermann können Wildunfälle aktiv vermieden werden. Befinden sich Tiere auf der Fahrbahn: Abblenden, kontrolliert bremsen und hupen. Unter keinen Umständen unkontrolliert ausweichen, um eine Kollision mit anderen Fahrzeugen zu vermeiden.
Trotz vorausschauender Fahrweise lassen sich Wildunfälle nicht immer vermeiden. Im Ernstfall das Lenkrad festhalten und bremsen. Danach die Unfallstelle sichern und die Polizei informieren, auch wenn das verletzte Wild im Wald verschwunden ist.
Angefahrene Tiere auf keinen Fall berühren, denn sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Das Mitnehmen von getötetem Wild ist rechtswidrig und kann als Wilderei mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung. Diese stellt die Polizei direkt am Unfallort aus.
An rund fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle sind Wildtiere beteiligt. Erhöhtes Risiko besteht auf Straßen im Wald sowie entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder. Um zwanzig Prozent steigt die Anzahl der Wildunfälle nach der Umstellung auf die Sommerzeit. Der ADAC empfiehlt daher, die entsprechenden Warnschilder ernst zu nehmen.
Wenn ein Tier auf der Fahrbahn sei, müsse mit weiteren gerechnet werden, denn Wild sei selten alleine unterwegs.
Schadensregulierung nach einem Wildunfall:
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase; Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren.
Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoss mit Wild oder infolge von Ausweich- oder Bremsmanövern entstanden ist, kann der Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
Quelle: ADAC
Symbolfoto: HUK Coburg