ANZEIGE
Menschen mit Behinderung können häufig nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Alltag der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine barrierefreie Wohnung verfügen. Jeweils abhängig von der Behinderung und der Wohnsituation kann dies durch Umbau und Wohnungsanpassungsmaßnahmen, durch die Verwendung von Hilfsmitteln oder durch barrierefreies Bauen ermöglicht werden. Diese Umgestaltung ist meist sehr Kostenintensiv.
In diesem Jahr stellt das Land Hessen deutlich erhöhte Kostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Gefördert werden Wohnungsanpassungsmaßnahmen für Menschen mit über 50 Prozent Behinderung, die die geplanten Anpassungsmaßnahmen nicht ausschließlich mit Eigenmitteln finanzieren können. Allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum und in vor kurzem erworbenen Bestandsimmobilien können nicht gefördert werden. Fördergegenstand sind die anteiligen Kosten der barrierefreien Maßnahmen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de.
Kontakt und weitere Informationen:
Nähere Auskünfte zum Programm erteilt Nicole Schüppenhauer, Mitarbeiterin bei dem für die Wohnungsbauförderung beauftragten Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden, der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden. Sie ist unter der Telefonnummer 0611 / 7780864 zu erreichen und unterstützt bei Bedarf bei der Antragstellung.
Symbolfoto