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Für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessen-Baudarlehen und das Hessendarlehen.
Hessen-Baudarlehen für Neubau sieht folgende Förderung vor: Die Pauschalförderung, die abhängig vom Grundstückspreis gestaffelt ist, besteht aus einem Darlehen zwischen 80.000 bis 115.000 Euro pro Wohneinheit.
Sofern ein Gebäude in Passivhausbauweise errichtet wird ist eine Erhöhung der Förderung um weitere 20.000 Euro möglich.
Beim Hessen-Darlehen im Bestandserwerb gibt es folgende Gliederung: Die Pauschalförderung für den Erwerb von Gebrauchten Immobilien beträgt maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Darlehen dürfen 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. Bei dem Gesamtkosten (einschließlich der Notar- und Grunderwerbskosten) können auch die notwendigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten der Gebrauchtimmobilien berücksichtigt werden.
Die Darlehen werden zu einem Zinssatz angeboten, der weit unter dem Kapitalmarktniveau liegt. Der Zinssatz ist beiden Darlehen auf zehn Jahre festgeschrieben und beträgt aktuell 1,8 Prozent. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde bzw. der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Die Antragsteller dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für einen Drei-Personen-Haushalt liegt diese Grenze für eine Förderung beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von circa 65.000 Euro.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ist als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden tätig. Antragsvordrucke für Förderanträge sind als Datei oder in Papierform erhältlich bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH am Konrad-Adenauer-Ring 11 oder per Email stadterneuerung-wohnbaufoerderung(at)seg-wiesbaden.de. Die Förderrichtlinien und den Antrag in Dateiform sowie die Auskunft über die gültigen Zins- und Tilgungsraten können auch im Internet bezogen werden unter www.WIBank.de oder www.wibank.de/de/Downloads/FoerderprogrammeNachThemen/BauenUndWohnen.html.
Bei Fragen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum: Telefon 0611 / 7780863 (Montag bis Donnerstag vormittags).