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Eine eher unbeliebte Corona-Schutmaßnahme wird wohl bald ihr Comeback feiern: die Maskenpflicht in Innenräumen. Und wenn sie kommt, dann wird es wohl in allen Bundesländern die gleiche Regel geben. Darauf haben sich am Montagabend die Gesundheitsminister:innen der Länder geeinigt. Dafür will man entsprechende Schwellenwerte erarbeiten, sagte eine Sprecherin von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne von der SPD nach einer Schalte der Ressortchefs.
Eine Arbeitsgruppe wird nun klären, „wie man zum Beispiel Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte, welche Schwellenwerte da gelten sollten". Grimm-Benne ist derzeit die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.
Außerdem sind sich alle Gesundheitsminister:innen darüber einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden wird am 9. und 10. November über mögliche Schwellenwerte beraten und inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, so Grimm-Benne.
Die Zahl der offiziell registrierten Infektionen mit dem Coronavirus in der Bundesrepublik ist nach Angaben des Robert Koch-Institut auf 35.383.015 (Stand 26. Oktober, 18:30 Uhr) gestiegen. Die Gesundheitsämter haben binnen eines Tages 94.787 Corona-Neuinfektionen gemeldet.
Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt oder von den Betroffenen auch nicht eindeutig bemerkt werden. Zudem wird aktuell weniger getestet, da es die kostenfreien Bürgertests nicht mehr gibt. Damit liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der wirklichen Infektionszahlen. Vergleiche der Daten sind wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen und Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich.
Die Zahl der nachweislich Genesenen liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei etwa 33.607.900 Das sind rund 100.100 mehr als am Dienstag.
Insgesamt sind in Deutschland im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion bis Mittwoch 152.997 Menschen gestorben. Es gab 242 neue Todesfälle in den vergangenen 24 Stunden.
Die Daten aus der Sterbefallerfassung belegen, wie gut die Corona-Schutzimpfung wirkt. Obwohl sich im Herbst und diesen Winter 2021/2022 bisher sehr viel mehr Menschen infiziert haben als im Jahr 2020, sind deutlich weniger Todesfälle zu beklagen.
Wenn man die Zahl der Genesenen und der Verstorbenen von der Zahl der positiv auf Covid-19 Getesteten abzieht, so ergeben sich die aktiven Fälle - also die Zahl der Personen, die aktuell an der Infektion leiden. Diese liegt bei rund 1.622.118.
Zahlen aus Deutschland im Überblick:
Das RKI veröffentlicht jeden Donnerstag die aktuellen Teststatistiken aller durchgeführten PCR-Testungen in Deutschland.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geschätzten Ansteckungsraten (Reproduktionszahl R) signalisieren aktuell nur eine minimale Dynamik bei der Virus-Ausbreitung in Deutschland.
Die einfache Ansteckungsrate (4-Tage-R) liegt am Mittwoch (26. Oktober) bei 0,84 (- 0,01). In der Logik der Virologen bedeutet ein R-Niveau von 0,84 dass 100 Infizierte im Schnitt 84 weitere Menschen anstecken.
Das RKI hat Mitte Mai 2021 eine ergänzende Kennzahl veröffentlicht. Dieser sogenannte 7-Tage-R-Wert ist robuster gegen kurzfristige Ausschläge. Dabei handelt es sich um einen nach ähnlicher Methode und anhand derselben Datengrundlage ermittelten Schätzwert, der sich allerdings im Unterschied zum Vorgänger auf Fallzahlen aus einem längeren Zeitraum stützt.
Das neue R sei daher, heißt es, weniger anfällig für tagesaktuelle Schwankungen. Tatsächlich fallen die Bewegungen beim 7-Tage-R etwas moderater aus. Dieser neue Indikator zur Ansteckungsrate liegt laut RKI bei 0,87 (Stand: 26. Oktober/ - 0,01). Damit liegen aktuell weiter beide Kennziffern zur Ansteckungsrate unter der kritischen Marke von 1,0.
Die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Hessen ist in den letzten 24 Stunden um 9.509 Fälle gestiegen. Es gab 20 Todesfälle im gleichen Zeitraum. Damit steigt die Zahl auf 11.349 Menschen, die in Hessen an oder mit Covid-19 verstorben sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hessen insgesamt 2.710.392 Ansteckungen mit dem neuartigen und gefährlichen Lungenvirus gezählt.
Das RKI geht für Hessen davon aus, dass etwa 92 % der Corona-Patienten als genesen gelten. Das sind circa 2.522.300 Personen. Somit ist die Zahl der Infizierten auf rund 176.743 Personen gefallen.
Zahlen aus Hessen im Überblick:
Auf Grundlage des seit dem 16. September geltenden aktualisierten Hessischen Eskalationskonzepts befindet sich Wiesbaden hessenweit in Stufe 1.
Belegte Intensivbetten in Hessen 183 mit 174 gesicherter Corona-Infektion und neun Verdachtsfall. Damit liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 10,28 (Stand 26. Oktober RKI).
Das Gesundheitsamt meldete am Mittwoch zwei neue Covid-19-Todesfälle. Eine 27-jährige Frau ist am 25. September nach Corona-Infektion verstorben. Die Wiesbadenerin ist die jüngste Corona-Tote in der hessischen Landeshauptstadt. Sie war geimpft und hatte Vorerkrankungen.
Am 19. Oktober erlag ein 90 Jahre alter Mann in einer Wiesbadener Klinik den Folgeerkrankungen, die das Coronavirus bei ihm ausgelöst hatte. Ob er geimpft war ist nicht bekannt, er litt unter chronischen Vorerkrankungen.
Seit Beginn der Pandemie wurden damit in Wiesbaden 488 Menschen gezählt, die in Zusammenhang mit Corona ihr Leben verloren haben.
In Wiesbaden haben sich binnen 24 Stunden weitere Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen ist um 268 neue Fälle gestiegen. Damit liegt die Gesamtzahl der Covid-19-Erkrankten seit Beginn der Zählung in Wiesbaden bei 123.800 (Stand Mittwoch, 26. Oktober, 15:00 Uhr).
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilte, sind in den letzten sieben Tagen 1.743 Neuinfizierte hinzugekommen.
Nach dieser Rechnung sind aktuell 1.042 Personen mit dem Virus infiziert und befinden sich entweder in häuslicher Quarantäne oder klinischer Behandlung.
Aufgrund von Prozessumstellungen in der Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt erfolgt eine Priorisierung und Risikoabwägung der Quarantäneanrufe derzeit im Einzelfall.
Nach dem Auslaufen der "Bundes-Notbremse" Ende Juni 2021 gelten wieder allein die Regeln des Landes.
Aufgrund der Art und Weise, wie das Gesundheitsamt Wiesbaden und RKI die 7-Tage-Inzidenz berechnen, sind die Werte in der Stadt zum Teil höher als die, die das Robert-Koch-Institut angibt.
7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut:
Zahlen aus Wiesbaden im Überblick:
Diese Zahlen des Gesundheitsamtes Wiesbaden geben das aktuelle Infektionsgeschehen in der hessischen Landeshauptstadt wieder.
Bei einer Einwohnerzahl von 291.109 in Wiesbaden und einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen per 100.000 Einwohner in einer Woche, ergibt sich die Obergrenze von 146 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Im Kampf gegen die derzeitige massive Ausbreitung des Coronavirus, hat das Land Hessen und die Stadt Wiesbaden weitere schärfere Regeln festgelegt.
Am besten schützen Sie sich vor einer Corona-Infektion, indem Sie:
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gehen Sie bitte nicht in die Praxis Ihres Hausarztes, sondern rufen Sie dort vorher an. So vermeiden Sie, möglicherweise andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.
Bis dahin bleiben die allgemeinen Hygieneregeln, das Abstandsgebot von 1,5 Meter und die möglichst rasche Isolierung von Virus-Trägern der einzige Schutz vor einer unkontrollierten Ansteckungswelle. Diese Maßnahmen zeigen klar Wirkung.
Die hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus ist täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0800 / 5554666 erreichbar.
Dort werden unter anderem Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet.
Für weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus erreichen Sie das hessische Ministerium für Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Anrufer aus dem Ausland wählen bitte die +49 611 / 32111000
Sie können auch Ihre Fragen per E-Mail schicken: buergertelefon(at)stk.hessen.de.
* Entspricht der Anzahl der derzeit isolierten Personen auf Grund eines positiven PCR Befundes. Weitere Personen, die auf Grund eines positiven Antigentests zur Absonderung verpflichtet sind, sind nicht erfasst. Ebenso differenziert die Kennzahl nicht, wenn Personen auf Grund eines vor dem PCR durchgeführten Antigentests früher die Isolation verlassen können.
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Foto: Wiesbadenaktuell bearbeitet, Grafik Land Hessen