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Bereits in der ersten Woche nach den Sommerfeien kommt es an zwei Wiesbadener Schulen zu ersten Corona-Fällen. Da die beiden Kinder symptomfrei waren und somit nichts von ihrer Ansteckung wussten, sind sie am vergangenen Montag in das neue Schuljahr gestartet.
Am Dienstag zeigten sie erste grippeähnliche Symptome und wurde daraufhin mit Verdacht auf eine Corona-Erkrankung getestet. Am Donnerstag lagen dann die Ergebnisse vor. Beide Mädchen waren positiv.
Das Gesundheitsamt informierte sofort die Schulleitungen und Eltern der Kinder. Die jeweiligen Klassen und betroffenen Lehrer wurden ebenfalls in Kenntnis gesetzt und umgehend unter Quarantäne gestellt. Das Gesundheitsamt hat eine Corona-Testung bei allen Personen angerordnet, diese findet am Freitag statt.
Die infizierten Kinder aus einer Wiesbadener Familie, die zum einen die 5. Klasse der Erbenheimer Hermann-Ehlers-Schule und die 6. Klasse der Dr. Obermayer-Schule Campus Erbenheim besuchen, haben sich wahrscheinlich während einer Urlaubsreise in die Türkei mit Covid-19 angesteckt.
Aktuell werden die Kontakte der Infizierten und betroffenen Personen nachverfolgt. Dies übernimmt das Gesundheitsamt im Zusammenspiel mit der Familie und der Leitung der jeweiligen Schulen.
Da es ein klares Infektionsgeschehen an beiden pädagogischen Einrichtungen gab, muss nicht die ganze Schule geschlossen werden. Sowohl die Hermann-Ehlers-Schule als auch die Dr. Obermayer-Schule haben ein eigenes Hygienekonzept bzw. -plan. Nach diesem sowie einer individuellen analysieren und beurteilen, reicht es zunächst aus, nur die Klassen der beiden infizierten Kinder unter Quarantäne zu stellen.
Auch die Mutter der beiden Mädchen ist positiv getestet worden. Vater und Sohn dagegen sind negativ.
Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ein negatives Testergebnis nur einen Ist-Zustand beschreibt und unpersonalisierte SMS-Nachrichten auf das Handy bei Rückreisen aus Risikogebieten nicht zur Entlassung aus der Quarantäne ausreichen. Insbesondere dann nicht, wenn eine Dokument ohne Namensbezug für alle Familienmitglieder genutzt wird. Jede getestete Person erhält ein individuelles Ergebnis.
Einreisende aus Risikogebieten, die sich ohne Testung nicht an die Quarantänepflicht halten und nicht beim Gesundheitsamt melden, haben mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay