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Dass das neue Jahr lautstark und mit Feuerwerkskörpern begrüßt wird, erfüllt wegen möglicher Gefährdungen nicht alle Menschen mit Freude. Seit einigen Jahren untersagt die Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerks- oder Knallkörpern an bestimmten Orten, insbesondere in historischen Altstädten mit Fachwerkbauten oder Reetdächern sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
Neben den historischen Ortskernen in Hofheim und seinen Stadtteilen mit den dortigen Fachwerkbauten ist insbesondere die Bergkapelle am Kapellenberg als besonders schützenswerter Bereich zu nennen. In allen diesen vorgenannten Hofheimer Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Verstöße hiergegen können geahndet werden und ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Außerdem ist Müll, der beim Feiern im öffentlichen Bereich anfällt, zu entfernen. Das gilt besonders für Flaschen, aber auch für abgebrannte Feuerwerkskörper. Dies hat jeder zu beachten, denn auch ein Verstoß hiergegen ist ordnungswidrig. Für jeden, der das Feuerwerk an welchen Ort auch immer bringt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, den von ihm produzierten Müll auch wieder mitzunehmen. Denn es stellt sich die Frage, warum andere auf Kosten der Allgemeinheit den achtlos hinterlassenen Müll beseitigen sollen.
Feiernde, die das neue Jahr begrüßen, haben diese einfachen Regeln, die den Einzelnen nicht überfordern, unbedingt zu beachten. Die Polizei wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwachen.
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Foto: Stadt Hofheim