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ESWE Verkehr wendet zum Jahreswechsel die ergänzten RMV-Beförderungsbedingungen an. Damit kann ab dem 1. Januar 2021 auch das Kontrollpersonal von ESWE Verkehr in Bussen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne oder mit falsch getragener Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Dies muss jedoch mit einem ärztlichen Attest vor Ort nachgewiesen werden.
Bisher war ein solcher Verstoß eine durch die hessische Corona-Landesverordnung geregelte Ordnungswidrigkeit. Das hatte zur Folge, dass nur Polizei- und Ordnungsbehörden die Strafe aussprechen konnten. ESWE Verkehr und Ordnungskräfte hatten in den vergangenen Wochen in gemeinsamen Kontrollen in Bussen und an Haltestellen der Maskentragepflicht Nachdruck verliehen.
Gemeinsame Maskenkontrollen sind auch nach dem 1. Januar 2021 geplant. Diese Kontrollen an Bushaltestellen und in den Fahrzeugen haben immer das Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen und Mitbürger zu schützen.
ESWE Verkehr hat auch sein Fahrpersonal mit Masken und Mund-Nase-Bedeckungen ausgestattet. Sie werden vom Personal beim Gang durch die Fahrzeuge oder anderem Kundenkontakt getragen. Bei ihrer Arbeit am geschützten Fahrerarbeitsplatz mit Trennscheibe sind die Kollegen nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.
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