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Der Verwaltungsstab hat am Mittwoch, 24. März, beschlossen, die zum Sonntag, 28. März, auslaufenden Allgemeinverfügungen "Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken“, "Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen", "Maskenpflicht in den Betreuungsangeboten" sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und –verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verlängern. Die Verfügungen werden mit Wirkung zum Montag, 29. März, neu erlassen und gelten bis Sonntag, 25. April.
Die Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft und gegebenenfalls an die aktuelle Lage angepasst oder auch außer Kraft gesetzt, sollte die Lage dies zulassen.
Die Allgemeinverfügung zu Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wird mit Ablauf des 28. März außer Kraft treten. Die dort lebenden Menschen sind inzwischen fast ausnahmslos durch die in diesen Einrichtungen prioritär durchgeführten Schutzimpfungen geschützt, weshalb auch die Landesregierung mit Wirkung ab Donnerstag, 1. April, weitere Lockerungen in den Besuchsregelungen angekündigt hat.
„Die Maßnahmen sind leider auch weiterhin notwendig“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, weiter durchzuhalten und um Verständnis. Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.“
Ferner werden die Bürgerinnen und Bürger eindringlich gebeten, den erforderlichen Mindestabstand auch im Freien einzuhalten.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt:
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Symbolbild: Logo Stadt Wiesbaden (bearbeitet)