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Die bundesrechtliche “Notbremse“ und die Öffnung der “Prio-Gruppe 3“ der Impfverordnung durch die Landesregierung haben Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Wiesbaden: Die Notbremse gilt ohne weiteren kommunalen Umsetzungsakt unmittelbar. Öffnung der “Prio-Gruppe 3“: Berechtigte müssen sich über das Terminportal des Landes für die Impfung anmelden: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutz werden zunächst geimpft.
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am vergangenen Donnerstag (22. April) das “Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gebilligt. In rekordverdächtiger Kürze erfolgte sodann in wenigen Stunden die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes trat daraufhin am heutigen Tage in Kraft und die darin verankerten Maßnahmen der "Notbremse" wirken in den erfassten Gebieten erstmals ab dem morgigen Samstag (24. April). Befristet ist die Regelung bis zum 30. Juni 2021.
Der Regelungsumfang sieht wie folgt aus: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig unmittelbar die in der “Notbremse“ vorgesehenen bundeseinheitlichen Regelungen:
Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Darüber hinaus bleibt die Landesregierung berechtigt, weitergehende Rechtsverordnungen zur erlassen. Auch kann sie die Ermächtigung auf „andere Stellen“ übertragen. Es bleibt insofern abzuwarten, wie die Hessische Landesregierung den ihr eingeräumten Entscheidungsspielraum auch im Verhältnis zum hessischen Eskalations- und Präventionskonzept zu nutzen gedenkt. Diese Regelung steht noch aus.
Es kann erwartet werden, dass die Landesregierung ihrem bisherigen Kurs folgen wird und die kreisfreien Städte und Landkreise auch weiterhin im Wege der Allgemeinverfügung ergänzende Regelungen zu erlassen haben.
Die 7-Tage-Inzidenz in Wiesbaden beträgt nach Angaben des RKI am Freitag (23. April) 175, am Donnerstag (22. April) belief sie sich auf 148 und am 21. April auf 129 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Damit wird die Notbremse auch in Wiesbaden ab dem morgigen Tag greifen. Die Ordnungsbehörden der Landeshauptstadt werden diese auch kontrollieren.
„Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiterhin um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen zu halten. Bitte machen Sie mit und halten Sie durch. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und auch mit Bußgeldern ahnden, jedoch allerdings können die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes nicht überall gleichzeitig sein. Die Einhaltung dieser Pflichten allein als Rücksichtnahme auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte eigentlich selbstverständlich sein.“, appellieren Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener am Freitagabend.
Seit dem Freitag, 23. April, ist es den Bürgerinnen und Bürgern der Priorisierungsgruppe drei möglich einen Impftermin zu vereinbaren. Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird an diesem Wochenende die impfwilligen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes impfen. „Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft unserer Einsatzkräfte. Egal ob Berufs- oder Freiwillige Feuerwehr, wir müssen unserer Einsatzkräfte bestmöglich schützen, damit sie ihren Dienst für die Allgemeinheit sicher leisten können. Dies sind wir ihnen aber auch ihren Familien schuldig“, so Mende und Dr. Franz abschließend.
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