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Das Warten hat ein Ende: endlich liegt auch die hessische Landeshauptstadt an fünf Tagen in Folge unter der Inzidenz-Marke 100. Damit greift in Wiesbaden ab Mittwoch, 2. Juni, die Bundesnotbremse nicht mehr. Dafür tritt Stufe eins des hessischen Zwei-Stufen-Plans in Kraft. Bürger:innen dürfen sich auf ein Stück lang ersehnter Normalität freuen.
Mit der Bundesnotbremse verabschiedet sich ab Mittwoch auch die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 5:00 Uhr. Am Tag und in der Nacht dürfen sich zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Selbiges wird für Treffen in den eigenen vier Wänden empfohlen.
Außerdem brauchen Bürger:innen keinen negativen Corona-Test mehr, um in Geschäften shoppen zu gehen. Terminvereinbarung (Click & Meet) und Maske bleiben allerdings Pflicht.
Lang ersehnt: die Außengastronomie darf unter strengen Auflagen wieder öffnen. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst (zum Beispiel über die Luca-App) und feste Sitzplätze eingenommen werden. Clubs und Diskotheken können als Außengastronomie öffnen, dürfen aber keine Tanzveranstaltungen anbieten.
Weitere Lockerungen im Überblick (Stufe eins)
„Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für Landeshauptstadt Wiesbaden endlich möglich wird. Gerade für die Gastronomie, die unter der Pandemie schwer gellittet hat, ist das ein gutes Signal. Größere Fortschritte im Hinblick auf Lockerungen sind aber erst möglich, wenn der Inzidenzwert dauerhaft unter 100 bleibt und Wiesbaden in Stufe zwei nach dem Landeskonzept aufrückt. Deshalb appellieren wir an alle, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg“, sagen Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Die hessische Landesregierung hat Mitte Mai einen Stufenplan beschlossen. In zwei Schritten werden Lockerungen nach und nach möglich. Stufe eins greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt und Landkreise und kreisfreie Städte nicht mehr unter die Regeln der Bundesnotbremse fallen. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, sollte die Inzidenz nach der Stufe eins weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegen.
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigen, greift die Bundesnotbremse wieder und die Lockerungen werden zurückgenommen.
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Symbolfoto