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In Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen.
„Gestern hat das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Freitag. „Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns. Deshalb haben wir die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Konkret heißt das: Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Bundesnotbremse.“
Das Bevölkerungsschutzgesetzt tritt mit Beginn des Samstags, 24. April, in Kraft. Das bedeutet, dass bereits in der kommenden Nacht in fast allen hessischen Kreisen zwischen 0:00 und 5:00 Uhr die Ausgangssperre gilt.
Die neuen Maßnahmen gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis drei Tage hintereinander über 100 liegt. Das Notbremse greift dann automatisch, das bedeutet, dass die Kreise keine eigenen Regeln erlassen müssen. Für Kreise, die unter einer Inzidenz von 100 liegen, ändert sich nichts.
Eine Rückkehr zu den aktuellen Regeln ist nur dann möglich, wenn die Sieben-Tages-Inzident fünf Tage in Folge unter 100 liegt.
Die Regeln treten immer am übernächsten Tag in oder außer Kraft. Gültig bleibt das Bundesgesetz bis zum 30. Juni.
Von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Sport alleine ist bis 24:00 Uhr erlaubt.
Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen. Etwa Gassigehen mit dem Hund, der Weg von oder zur Arbeit oder medizinische Notfälle.
Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Klasse 1-6: Wechselunterricht
Klasse 7-11: Wechselunterricht (ab dem 6. Mai)
Abschlussklassen: Präsenzunterricht
Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Alle Klassen: Wechselunterricht
Inzidenz über 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Abschlussklassen (und Förderschulen): Wechselunterricht
Alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)
Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Abschlussprüfungen sind ausschließlich mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich.
„Die Neuregelung des Infektionsschutz-Gesetzes durch die Bundesregierung, die sogenannte ,Notbremse', und deren Auswirkungen auf die Schulen bereiten mir als Kultusminister Bauchschmerzen. So werden die Schulen nun noch früher – ab einer Inzidenz von 165 und nicht mehr 200 – auf Distanzunterricht umstellen müssen. Dies führt in vielen Regionen Hessens zu einer weiteren Belastung für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und die Schulen. Gleichzeitig sind wir uns aber der immer schwieriger werdenden Situation der Schülerinnen und Schüler bewusst, die seit Dezember im Distanzunterricht sind und ihre Schulen nicht mehr von innen gesehen haben“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Mehr Informationen zu den Schulen gibt es in der Infobox
Inzidenz bis 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Wie bisher: Appell an die Eltern, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen.
Inzidenz ab 165 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Notbetreuung.
Die Notbetreuung wird an Grundschulen und in Kitas eingerichtet
Wenn die zuständigen Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig vor dem Kita-Besuch zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests.
„Für die Familien und die Kinder ist die Schließung der Kitas eine erneute und erhebliche Belastung. Ich will dennoch darum werben, dass sie diese aktiv mittragen. Insbesondere wegen der höheren Infektiosität der britischen Virusvariante B 1.1.7. gilt es, Kontakte mehr noch als bisher zu reduzieren, die im Alltag einer Kita eine besondere Rolle einnehmen“, so Gesundheitsminister Klose. Die konkrete Ausgestaltung von Angeboten zur Notbetreuung orientiert sich an der Notbetreuung, die die Schulen bereits aktuell für Schülerinnen und Schüler anbieten. Eltern, die Betreuung dringend benötigen, insbesondere, weil sie berufstätig sind, und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Inzidenz unter 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
Treffen von zwei Haushalten erlaubt.
Inzidenz über 100 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
1 Haushalt + 1 Person. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Lebensmitteleinzelhandel und Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (wie bspw. Drogeriemärkte) bleiben geöffnet. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.
Für alle weiteren Geschäfte (inkl. Baumärkte) gilt:
Inzidenz unter 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & meet möglich, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung und aktuellem Test. Es gilt: Maskenpflicht und Kundenbegrenzung.
Inzidenz über 150 (Landkreis / kreisfreie Stadt):
click & collect möglich, also das Abholen bestellter Waren.
Pflicht zum Home Office, wo möglich. Mindestens zwei Testangebote müssen Arbeitnehmer:innen gemacht werden.
Gastronomiebetriebe dürfen auch weiterhin nicht öffnen. Die Abholung ist bis 22:00 Uhr erlaubt. Lieferung darf angeboten werden.
Nur medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege sind erlaubt. Kund:innen müssen eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch des Friseurs oder der Fußpflege muss zusätzlich ein negativer Corona-Test vorliegen.
Im Freien ist Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt. Kontaktloser Gruppensport bleibt für 5 Kinder bis 14 Jahre möglich.
Personen mit vollständigem Impfschutz müssen nach Rückkehr aus dem Ausland nicht in Quarantäne, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvarianten-Gebiet ein.
Auch die Quarantänepflicht der Haushaltsangehörigen von Corona-Erkrankten entfällt für Personen mit vollständigem Impfschutz, es sei denn, der oder die Geimpfte zeigen Krankheitssymptome.
Die Landesregierung wird alles dafür tun, möglichst vielen Menschen so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Hessen öffnet darum die dritte Priorisierungsgruppe entsprechend der Impfverordnung des Bundes. Damit haben ab sofort insgesamt etwa 1,5 Millionen weitere in Hessen impfberechtigte Bürger:innen die Möglichkeit, sich für die persönliche Schutzimpfung gegen das Corona-Virus telefonisch oder online zu registrieren. Dazu zählen beispielsweise die Beschäftigten des Einzelhandels sowie des Brand- und Katastrophenschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe. Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 und 2 erhalten weiterhin vorrangig ein Impfangebot.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Mit der Öffnung der Gruppe 3 ist mehr als die Hälfte der Hessinnen und Hessen ab heute impfberechtigt. Rund 20,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits mindestens einmal geimpft. Wir wollen so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich vor dem Corona-Virus schützen. Ich rufe alle Angehörigen der Gruppe 3 auf, sich beim Land zu registrieren. Je nach Fortschritt in den 28 hessischen Impfzentren können schon sehr kurzfristig Termine frei werden. Dafür haben wir in Absprache mit den Kommunen die Kapazitäten erneut gesteigert, sodass in der letzten Kalenderwoche mit mehr als 170.000 Impfungen ein neuer Höchstwert erreicht wurde. Diese Marke werden wir bis Sonntag noch einmal steigern können. Unsere Devise lautet: alle verfügbaren Wirkstoffe sollen unmittelbar zum Einsatz kommen.“
In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten werden in wenigen Tagen alle registrierte Personen aus den bisher priorisierten Gruppen 1 und 2 geimpft sein bzw. Impftermine erhalten haben. Dies liegt nicht zwingend an der individuellen Impfgeschwindigkeit in der jeweiligen Gebietskörperschaft vor Ort, sondern vielmehr an der stellenweise erheblich unterschiedlichen Altersstruktur. „Wenn in einzelnen Regionen nicht mehr ausreichend impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Schutzimpfungen zur Verfügung stehen, ist eine Öffnung der Gruppe 3 zwingend. Wer an der Reihe ist und sich impfen lassen möchte, soll auch schnellstmöglich drankommen“, erläuterte der Hessische Innenminister.
Wie die bereits priorisierte Gruppe 2 ist die nun geöffnete Gruppe 3 ebenfalls sehr heterogen. Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 3 haben nach der bundesweiten Impfverordnung eine erhöhte Priorität und werden daher bevorzugt geimpft. Registrieren können sich alle Personen, die in §4 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten.
Weil sich in der dritten Priorisierungsgruppe Hunderttausende Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit impfen lassen können, sollen neben den Impfzentren und Hausarztpraxen die betrieblichen Impfungen eine dritte Säule in der bundesweiten Impfkampagne bilden. Ziel ist es, bestehende Strukturen für eine effektive Impforganisation zu nutzen. Bereits ab Juni 2021 plant der Bund – analog zum Verfahren bei Hausärzten – eine Regelversorgung priorisierter Institutionen mit entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung der Mitarbeiterschaft durch Betriebsärztinnen und -ärzte.
Bereits zuvor wird das Land Hessen ein Pilotverfahren mit den Pharmaunternehmen Merck KGaA aus Darmstadt, der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH aus Frankfurt, der B. Braun Melsungen AG sowie der Marburger Pharmaserv GmbH starten. Die jeweils dort Beschäftigten sind nach der Impfverordnung des Bundes Angehörige der Gruppe 3 und tragen darüber hinaus mit ihrer Arbeit für den Impffortschritt in der Bundesrepublik bei. „Firmen wie Biontech sind auf die stetige Lieferung von zahlreichen Inhaltsstoffen angewiesen, bevor ein fertiges Impffläschchen ausgeliefert werden kann. Außerdem benötigen unsere Ärztinnen und Ärzte millionenfach Impfzubehör, damit die Dosen verabreicht werden können. Alle vier Unternehmen sind besonders systemrelevant, weil ihre Arbeit direkt dazu beiträgt, die Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen“, erläuterte Innenminister Peter Beuth.
Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 werden mehr als 70.000 Angehörige der Feuerwehren und im Katastrophenschutz einen schnellen Weg zur Impfung erhalten. „Das sind gute Nachrichten für unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie benötigen für ihren lebensrettenden freiwilligen Dienst die nötige Sicherheit im Umgang mit Hilfsbedürftigen. Außerdem ist ihre dauerhafte Einsatzbereitschaft in besonderem Maße systemrelevant. Ich danke den Kameradinnen und Kameraden für ihre Geduld und freue mich, dass ich ihnen allen nun dieses Angebot machen kann“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Mehr Informationen zum Impfen finden Sie in der Infobox
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Faktenblatt Schule:
Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt:
Faktenblatt Impfen:
Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay