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Die Hessische Landesregierung hat am Donnerstag in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. „Worauf wir uns von Seiten der Länder in den langen Verhandlungen mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss. Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Wichtige Teile des hessischen Perspektivplans finden sich in dem Beschluss wieder. Die möglichen Öffnungsstufen sind nun definiert. Und die Instrumente Impfen und Testen werden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam und Schritt für Schritt zu gehen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung in der Staatskanzlei in Wiesbaden.
Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben. „Die ausreichende Verfügbarkeit von Schnelltests sowie die Zulassung erster Produkte zur Selbstanwendung ermöglichen, den Baustein „Testen“ weiter auszubauen. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Bund die nationale Teststrategie – wie angekündigt – entsprechend anpasst“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose.
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:
Das nächste Bund-Länder-Treffen findet am 22. März statt. Dann könnte ein weiterer Öffnungsschritt beschlossen werden - wenn es die Inzidenz (unter 100 bzw. unter 50) zulässt. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag mitteilte, werden weitere Lockerungen nicht nach lokaler, sondern nach hessenweiter Inzidenz erfolgen.
Weitere Öffnungsschritte abhängig von der Inzidenz. (Grafik: Bundesregierung)
Führen die Lockerungen zu einer gleichbleibenden oder sinkenden Inzidenz, ist ein weiterer Öffnungsschritt möglich. Steigen die Corona-Zahlen wieder an, werden die Erleichterungen wieder gestrichen.
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