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„In den letzten Jahren hat die Anzahl der Imkerinnen und Imker und damit der Bienenvölker erheblich zugenommen. Die an sich erfreuliche Entwicklung bringt aber mit sich, dass auch die Gefahr von übertragbaren Bienenkrankheiten anwächst“, so Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
Insbesondere die Amerikanische Faulbrut (AFB) – eine für den Menschen ungefährliche, aber für die Bestäuber tödliche und hoch ansteckende Krankheit – kann sich rasant ausbreiten. Eine effektive Bekämpfung der Krankheit im Falle eines Seuchenausbruches ist aber nur möglich, wenn alle Bienenstände in der Nachbarschaft des Infektionsherdes bekannt sind. Deshalb ist in der Bienenseuchenverordnung die Meldung der Bienenvölker bei der Stadt zwingend vorgeschrieben. Bei Bekanntwerden ungemeldeter Stände droht ein empfindliches Bußgeld.
Die bei den Imkern gefürchtete Amerikanische Faulbrut kann auch über Importhonige übertragen werden. Deshalb bitten die Veterinäre leere Honiggläser nur gespült in den Altglascontainern zu deponieren. Besonders jetzt in der blütenarmen Zeit werden die Glassammelbehälter von den Bienen stark angeflogen, wenn sie dort Honigreste finden. Auch sollten Bienen niemals mit fremdem Honig gefüttert werden.
Stichtag für die Meldung der Bienenvölker ist Donnerstag, 30. September. Die Meldung kann formlos per Mail unter veterinaeramt(at)wiesbaden.de oder per Post an Veterinäramt Wiesbaden, Teutonenstraße 1, 65187 Wiesbaden, erfolgen. Die Nachricht muss die Adresse des Imkers beziehungsweise der Imkerin, die genaue Lage der Stände – möglichst mit GPS-Daten – sowie die Anzahl der jeweils dort stehenden Bienenvölker enthalten.
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