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Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 19. Mai, beschlossen, die am kommenden Sonntag auslaufenden Corona-Allgemeinverfügungen zu verlängern. Vorerst bis Sonntag, 20. Juni, gelten das "Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken", die "Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen", die "Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten", das Verbot des Alkoholkonsums und -verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in Wiesbaden sowie die Beschränkungen der Besuchsmöglichkeiten in Hospizen weiter.
„Wir sind noch nicht über den Berg. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist es erforderlich, Kontakte zu beschränken und wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Ich bitte alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiter durchzuhalten und sich an die AHA-Regeln zu halten – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.
Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt:
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