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In den nächsten Wochen werden deutlich mehr Corona-Schutzimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren erfolgen können. Das sagte Hessens Innenminister Peter Beuth am Freitag in Wiesbaden. Bereits in der laufenden Woche wurden durch das Land fast 170.000 Termine vergeben und damit die meisten Impfangebote in den Impfzentren seit Beginn der bundesweiten Kampagne zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus unterbreitet. In der kommenden Woche soll diese Zahl erneut steigen. Aktuell warten noch rund 300.000 registrierte Impfberechtigte – fast ausschließlich aus der Priorisierungsgruppe 2 – auf ihre Termine. Ausgehend von den derzeitigen Impfstoff-Lieferprognosen werden sie noch diesen Monat alle Termine bekommen und bis Ende Mai erstmals geimpft sein.
Aufgrund unterschiedlicher Altersstrukturen in Hessen, gibt es – je nach Region – auch zunehmend größere Unterschiede im Hinblick auf die Wartezeiten und den Impffortschritt in den einzelnen Altersgruppen. So kommen in einzelnen Impfzentren bereits jetzt nur noch wenige Bürger:innen für eine Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca infrage. Hessen ermöglicht daher ab sofort allen mindestens 60-Jährigen die Registrierung für Impfungen mit dem Wirkstoff.
„Wer mindestens 60 Jahre alt und in Hessen impfberechtigt ist, kann sich ab sofort für eine Schutzimpfung mit dem Wirkstoff von Astrazeneca registrieren. Zwar können nicht alle sofort drankommen, weil in vielen Regionen noch viele über 70-Jährige auf ihre Termine warten und wir ihnen den Vorrang lassen wollen. Der heutige Schritt ist aber wichtig, um sicherzustellen, dass verfügbare Impfdosen auch rasch eingesetzt werden können, um uns alle besser zu schützen. Insgesamt nimmt die Impfkampagne immer weiter an Fahrt auf. Aktuell wird in den Impfzentren mehr geimpft als je zuvor. Zuletzt haben jedoch veränderte Empfehlungen im Umgang mit dem Astrazeneca-Impfstoff für Verunsicherung gesorgt. Dies hat zu vermehrten Absagen und nicht wahrgenommenen Terminen geführt. Das ist bedauerlich und ein Rückschlag für unser aller Bemühen, so schnell wie möglich, so vielen Menschen wie möglich ein Impfangebot zu unterbreiten. Nicht wahrgenommene Impftermine werden sofort wieder angeboten. Künftig können davon auch Hessinnen und Hessen ab 60 Jahren profitieren“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
„Der Impfstoff von Astrazeneca ist zugelassen und hochwirksam. Jede erfolgte Impfung ist ein aktiver Beitrag zum Gemeinschaftsschutz. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich – wie bei jedem Medikament – über die Wirkstoffe und ihre möglichen Nebenwirkungen umfangreich informieren: Nutzen Sie dieses Informationsangebot! Die Impfungen sind unser erfolgversprechendster Weg aus der Pandemie. Wir kommen nur dann schneller voran, wenn alle zugelassenen Impfstoffe angenommen und verwendet werden“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose.
Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird der Wirkstoff von Astrazeneca für die Impfberechtigten verwendet, die mindestens 60 Jahre alt sind. Bis Ende April stehen voraussichtlich etwa eine Viertel Million Dosen des Astrazeneca-Wirkstoffs zur Verfügung. Fortan können in Hessen alle Personen ab 60 Jahren, die sich mit dem zugelassenen Wirkstoff von Astrazeneca impfen lassen wollen, dies bereits bei der Registrierung über das Online-Portal impfterminservice.hessen.de oder telefonisch über die Hotlines 116 117 sowie 0611 - 505 92 888 vermerken. Da der Personenkreis, der für diesen Impfstoff infrage kommt, begrenzt ist, erhöhen sich so für die ab 60-Jährigen die Chancen auf eine möglichst zeitnahe Impfung.
Die hessischen Impfzentren haben zuletzt vermehrt gemeldet, dass vereinbarte Termine für eine Impfung mit dem Wirkstoff der Firma Astrazeneca nicht wahrgenommen werden. Die durchschnittliche Quote lag in Hessen zuletzt bei rund 25 Prozent nicht wahrgenommener Termine mit dem Wirkstoff von Astrazeneca. Trotz der zuletzt gestiegenen Anzahl an nicht wahrgenommenen Terminen, mussten keine Impfstoffe deswegen ungenutzt verworfen werden.
Bereits mit dem Einsatzbefehl vom 28. Januar 2021 hat das Land alle Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass kein Impfstoff wegen Überlagerung verfällt. Das Land Hessen hat den Impfzentren empfohlen, in eigener Zuständigkeit "Nachrückerlisten" zu führen, auf denen schnell verfügbare, priorisiert zu impfende Personengruppen aufgeführt sind. Wenn Termine nicht wahrgenommen werden, so können die dadurch freiwerdenden Impfstoffe über die Nachrücker-Listen oft noch am selben Tag verimpft werden. Ebenso können freiwerdende Impfstoffe flexibel wieder in die Terminvergabe des Landes gegeben werden, so dass hierüber auch kurzfristig wieder Termine vergeben werden können. So ist sichergestellt, dass kein Impfstoff verfällt oder zu lange lagert, weil einzelne Termine nicht wahrgenommen werden.
Gleichwohl appelliert das Land an alle, die einen Impftermin haben, diesen auch wahrzunehmen oder aber den erhaltenen Termin frühzeitig über das Registrierungsportal zu stornieren, wenn man ihn nicht wahrnehmen kann. Dadurch erhalten dann andere Registrierte schneller die Möglichkeit, einen Impftermin zu erhalten. Fragen oder Unsicherheiten im Umgang mit Impfstoffen können Impfberechtigte im Ärzt:innengespräch in den Impfzentren oder auch mit Hausärzt:innen klären.
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Symbolfoto: Paul McManus / Pixabay