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Das Gesundheitsamt Wiesbaden ist derzeit nicht für die Genehmigungen und Beschaffung von Antigen-Schnelltests nach Paragraf 4 der Testverordnung des Bundes zuständig. Voraussichtlich wird eine entsprechende Stelle auf der Landesebene geschaffen.
Die Verordnung, die am Mittwoch, 14. Oktober, in Kraft getreten ist, regelt die Finanzierung von Antigen-Tests für Personen, die in verschiedenen pflege- und gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind oder für Personen, die dort bereits behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht sind. Die in der Verordnung definierten Unternehmen oder Einrichtung können, sofern ein Testkonzept vorliegt, eine definierte Anzahl an Antigen-Testungen erhalten.
Aufgrund der noch fehlenden Antragsformulare kann die Verordnung aktuell nicht umgesetzt werden. Voraussichtlich wird es auf Landesebene eine entsprechende Stelle geben, die sich um die Anträge, Prüfung der Testkonzepte und Ausgabe der Antigen-Schnelltests kümmert.
Das Gesundheitsamt Wiesbaden bittet Praxis- und Einrichtungsinhaber um Geduld und darum, von der Zusendung von Anträgen abzusehen. Diese können aus den oben genannten Gründen derzeit nicht bearbeitet werden.
Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter 0611 / 312828 erreichbar, montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der 0800 / 555 4 666 täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr beantwortet.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Foto: Pete Linforth / Pixabay