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Der Wiesbadener Verwaltungsstab hat am Mittwoch die auslaufenden Allgemeinverfügungen "Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken", "Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen", "Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten" sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und -verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten verlängert. Die Regeln gelten nun vorerst bis Sonntag, 23. Mai, weiter.
„Leider sind die Maßnahmen nach wie vor weiter notwendig und vom Landesgesetzgeber vorgeschrieben, um Menschen vor Infektionen zu schützen“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz zu der Entscheidung, die Regeln über den 25. April hinaus zu verlängern. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiterhin um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und besonders das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten. Bitte machen Sie mit und halten Sie durch.“
Die Einhaltung der Vorgaben wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und auch mit Bußgeldern geahndet.
An folgenden Örtlichkeiten gilt das Alkoholverbot ganztägig:
An diesen Örtlichkeiten ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt.
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Symbolfoto