ANZEIGE
Die Maske gehört mittlerweile zum Alltag. Und muss bereits seit April in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens getragen werden, um die Übertragung des hochansteckenden und gefährlichen Coronavirs zu verhindern.
Seit Wochen nehmen die Neuinfizierten-Zahlen rapide zu. In Wiesbaden ist nach dem Hessischen Eskalations- und Präventionskonzept die höchste Stufe 5 - dies ist Dunkelrot - vor rund drei drei Wochen erreicht und überschritten worden. Mit einer 7-Tage-Inzidenz liegt diese aktuell bei 270,8.
Um die Lage in der Stadt wieder unter Kontrolle zu bringen, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Freitag, 13. November, erneut getagt. Dabei entschloss sich das Gremium eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen einzuführen. Diese basiert auf die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes, in der auf „stark frequentierten Verkehrswege“ eine Maskenpflicht anordnet wurde.
„Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie und aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen, die leider noch keine Entspannung erkennen lassen, müssen wir zu dieser Maßnahme greifen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Sonntag, 15. November, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Als stark frequentierte Verkehrswege, Plätze und Flächen unter freiem Himmel, auf denen eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, und wo dementsprechend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, gelten in der Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Örtlichkeiten und Flächen zu den nachfolgend benannten Zeiten - von 10:00 bis 20:00 Uhr der Innenstadtbereich, der durch die folgenden Straßen, diese im jeweiligen Bereich insgesamt in voller Breite, sofern nicht anders ausgeführt, umschlossen ist:
Weiterhin gilt die Maskenpflicht ganztägig auf dem Bahnhofsvorplatz (begrenzt durch das Gebäude des Einkaufszentrums “Lili“, den Kaiser-Friedrich-Ring, die Salzbachstraße sowie das Gebäude des Hauptbahnhofs) nebst der gesamten Fläche der Unterführung vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofstraße beziehungsweise zum Kaiser-Friedrich-Ring auf der Seite der geraden Hausnummern.
Im Bereich des Berufsschulzentrums gilt die Maskenpflicht von 7:00 bis 16:00 Uhr auf den folgenden Straßen - diese im jeweiligen Bereich insgesamt in voller Breite einschließlich beider Straßenseiten - im Bereich des Berufsschulzentrums:
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.
Das Gesundheitsamt Wiesbaden ist telefonisch von montags bis freitags zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 9:00 bis 13:00 Uhr. unter der Nummer 0611 / 312828 erreichbar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der 0800 / 5554666 täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus werden montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr beantwortet.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Foto: Wiesbadenaktuell, Grafiken Stadt Wiesbaden