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Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Untersuchungen der Konzernrevision, unternimmt Jan Görnemann, Geschäftsführer der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, einen vorsorglichen Schritt. Görnemann hat am Montag, 28. Februar, eine Selbstanzeige nach § 153 Abgabenordnung beim Wiesbadener Finanzamt eingereicht.
Hintergrund sind die aktuell laufenden Untersuchungen der Konzernrevision. Abhängig vom Ergebnis der laufenden Revisionsprüfung könnte der Fall eintreten, dass es einen Korrekturbedarf in den von ESWE Verkehr zuletzt eingereichten Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen gibt.
Bei der Selbstanzeige handelt es sich um ein in solchen Fällen übliches juristisches Vorgehen. Das Ziel lautet, einen möglicherweise entstehenden Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Dieser rein vorsorgliche Schritt hat jedoch keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der Revisionsprüfungen und nimmt dieses auch nicht vorweg.
„Mir ist ein transparentes Vorgehen in dieser Angelegenheit sehr wichtig. Die im Rahmen der laufenden Konzernrevision geprüften Sachverhalte liegen im Zeitraum vor meiner Berufung zum Geschäftsführer der ESWE Verkehrsgesellschaft. Dennoch ist eine Selbstanzeige juristisch notwendig, um mögliche Ansprüche des Unternehmens zu wahren“, erklärt Görnemann. Weitere Angaben macht er mit dem Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
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Foto: ESWE Verkehr