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Eine Frau aus Wiesbaden erhielt am Mittwochmittag einen Anruf von einer angeblichen Polizistin. Diese gaukelten der Angerufenen vor, eine gute Bekannte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, befinde sich in Haft und könne nur gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß kommen.
Kurz darauf meldete sich auch noch eine Staatsanwältin und führte die Geschichte weiter fort.
Glücklicherweise überkam die Wiesbadenerin eine gehörige Portion Skepsis. Um sich zu vergewissern ob die Angabe stimmen, kontaktierte sie während des Telefonats die "echte" Staatsanwaltschaft. Und so flog der Betrug auf. Es folgt eine Anzeige bei der Polizei.
Bei den "Schockanrufen" erzeugen die rhetorisch äußerst geschickt agierenden Kriminellen bedrohliche Szenarien, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Das Spiel mit den Emotionen dient nur einem Zweck - es soll die Opfer dazu veranlassen, ihre Skepsis zurückzustellen und den Betrügern auf den Leim zu gehen.
Bei den Übergabemodalitäten sind der Phantasie der Täter keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich gilt: in Deutschland wird eine Behörde von Ihnen niemals eine Kautionszahlung per Telefon verlangen! Beenden Sie solche Gespräche immer sofort, legen Sie auf und wählen anschließend den Notruf 110.
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Symbolfoto