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Hotels, Restaurants und Cafés leiden seit März 2020 unter den Folgen der Corona-Pandemie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Umsatz im Gastgewerbe insgesamt im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 real (preisbereinigt) um 47,1 % unter dem des Vorjahreszeitraums.
Seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 gab es noch keinen Monat, in dem die Umsätze im Gastgewerbe real wieder das Niveau des jeweiligen Vorjahresmonats erreichten. Besonders hoch waren die Einbrüche in den Lockdown-Monaten April 2020 und Dezember 2020 mit -74,7 % beziehungsweise -71,1 %. In dieser Zeit waren die Gaststätten bis auf Abhol- und Lieferangebote geschlossen, Hotels durften allenfalls Geschäftsreisende beherbergen. Doch auch die weitreichenden Lockerungen der Pandemie-Beschränkungen während der Sommermonate brachten keine vollständige Erholung für die Branche: Auch im August 2020, dem für das Gastgewerbe umsatzstärksten Monat des vergangenen Jahres, wurde 20,5 % weniger umgesetzt als im August 2019.
Hotels und Getränkeausschank besonders stark betroffenDabei trafen die Umsatzeinbußen die einzelnen Bereiche in Gastronomie und Beherbergung unterschiedlich stark: In der Beherbergung fiel der Umsatzverlust in diesem Zeitraum mit -54,8 % besonders hoch aus. In der Gastronomie gingen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 42,7 % zurück. Das Ausbleiben ausländischer Gäste und der Wegfall von Großveranstaltungen und Messen machte sich vor allem bei Hotels, Gasthöfen und Pensionen bemerkbar: Hier gingen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 um real 57,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Dagegen fiel im selben Zeitraum das Minus bei Ferienunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten mit 41,8 % etwas geringer aus. Die Betreiber von Campingplätzen konnten dank Lockerungen und verstärktem Inlands-Individualtourismus in den Monaten Juli bis Oktober 2020 sogar mehr Umsatz erwirtschaften als im Vorjahr – insgesamt lagen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 deshalb nur 9,7 % unter dem Vorjahreszeitraum.
Innerhalb der Gastronomie waren all jene Lokale besonders stark betroffen, die ihr Geld mit dem Ausschank von Getränken verdienen: In dieser Sparte brach der reale Umsatz von März bis Januar 2021 um 62,2 % ein. Dagegen konnten Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale offenbar mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen einen Teil des Gästeschwunds kompensieren: Hier lagen die Umsätze von März bis Januar 2021 um 41,3 % unter denen des Vorjahreszeitraums.
Die Umsatzverluste durch die Corona-Krise führten auch zu einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Gastgewerbe: Diese lagen im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 um 19,2 % unter denen des Vorjahreszeitraums.
Während die von Umsatzrückgängen verhältnismäßig stark getroffenen Hotels, Gasthöfe und Pensionen im selben Zeitraum mit -17,8 % etwas weniger Personal abbauten, war der Rückgang der Beschäftigten im Bereich Getränkeausschank besonders hoch (-38,9 %). Dabei ist zu beachten, dass Kurzarbeitende weiterhin als Beschäftigte zählen.
Das Gastgewerbe erwirtschaftete im Jahr 2018 einen Umsatz von 98,3 Milliarden Euro. Davon wurden mehr als zwei Drittel (65,1 Milliarden Euro) in der Gastronomie und 33,2 Milliarden Euro in Beherbergungsbetrieben erzielt. Die Branche besteht mehrheitlich aus kleineren Unternehmen mit wenigen Beschäftigten: 166 000 oder 72 % der mehr als 232 000 Unternehmen hatten weniger als 10 Beschäftigte. Insgesamt waren zuletzt 2,4 Millionen Menschen im Gastgewerbe beschäftigt, drei Viertel davon in der Gastronomie. 58 % der Beschäftigten im Gastgewerbe arbeiteten in Teilzeit (Beherbergung: 46 %, Gastronomie: 62 %).
Beschäftigte im Gastgewerbe erhalten der Verdienststrukturerhebung zufolge häufiger als in allen anderen Wirtschaftsabschnitten Bruttostundenverdienste unterhalb der Niedriglohngrenze. Die aktuellsten Ergebnisse stammen aus dem Jahr 2018 – da lag die Niedriglohngrenze im April für Deutschland bei 11,05 Euro brutto pro Stunde. Damals befanden sich 66 % aller Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe unterhalb der Niedriglohngrenze.
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Symbolfoto / Grafiken: Destatis