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Um auf dem gleichen Stand wie die anderen Bundesländer zu sein, hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen angepasst.
Die bislang – nach der aktuellen Regelung - geschlossenen Sportanlagen können wieder öffnen. Künftig dürfen Amateur- und Freizeitsportler allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport treiben.
Außerdem können die geschlossenen Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
Die angepasste Verordnung gilt ab sofort.
„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.
Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden.
Auch in Musik- und Kunstschulen müssen die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden abgestimmt“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen zum Sport sowie den Kunst- und Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Sportanlagen und Musik- und Kunstschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu öffnen.
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Bild: Logo Hessen bearbeitet