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Unterstützung

Handwerk begrüßt Verlängerung von „Hessen-Mikroliquidät“-Programm

Von Wiesbadenaktuell

Eine wichtige Hilfe in schwerer Zeit findet der Hessische Handwerkstag (HHT) die Ankündigung das Programmn „Hessen-Mikroliquidät“ zu verlängern. Bisher konnten über 23 Millionen Euro Hilfsgelder ausgezahlt werden.

22.01.2021 07:29
Handwerk begrüßt Verlängerung von "Hessen-Mikroliquidität" - Betriebe können Gelder beantragen die besonders von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind

Der Hessische Handwerkstag (HHT) hat die Ankündigung der Landesregierung und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), das Hilfsprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ bis Ende Juni 2021 zu verlängern und dafür 150 Millionen Euro bereitzustellen, ausdrücklich begrüßt.

Füll: Wichtiger und erfolgreicher Förderbaustein

„Bei aller berechtigten Kritik an zähfließenden Unterstützungsleistungen des Staates in der Corona-Krise, ist das hessische Direktdarlehen ein wichtiger und erfolgreicher Förderbaustein für die Unternehmen", lobte HHT-Präsident Stefan Füll. „Im letzten Jahr sind über 820 Anträge von Handwerksbetrieben durch die drei hessischen Handwerkskammern an die WIBank weitergeleitet und bewilligt worden." Allein mit diesem Programm hätten so 23,3 Millionen Euro Hilfsgelder an Handwerksbetriebe ausgezahlt werden können, so der HHT-Präsident weiter.

Einige Bereiche stark betroffen

Die weitere Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar treffe auch Teile der Handwerkswirtschaft, so insbesondere die Friseur- und Kosmetikerbetriebe oder Messebauer, aber auch das Nahrungsmittelhandwerk und den Kfz-Bereich sehr hart. „Deren Reserven sind weitgehend aufgebraucht". Umso wichtiger ist es, dass Hilfsgelder schnell, zielgerichtet und so unbürokratisch wie möglich fließen und ab Anfang Februar tatsächlich neue Anträge für das Hilfsprogramm Hessen-Mikroliquidität gestellt werden können.", so Füll.  Es werde aber nicht wenige Betriebe geben, deren Einbußen 2020 so groß waren, dass sie darauf angewiesen sind, dass die Möglichkeit auf bis zu 50 Prozent der Rückzahlung des Förderdarlehens zu verzichten, auch tatsächlich umgesetzt wird.

Anträge über die Handwerkskammern einreichen

Es habe sich bewährt, dass die Handwerkskammern Anträge ihrer Mitgliedsbetriebe an die WIBank weiterleiten, da dort durch die Betriebsberater der Kammern eine erste Plausibilitätsprüfung erfolgt und zugleich über die verschiedenen Hilfsprogramme von Bund und Land mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen und Kriterien kompetent beraten werden kann. „Das Ganze ist immer eine Gratwanderung, so unbürokratisch wie möglich Auszahlungen zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch zu verhindern", räumte HHT-Präsident Füll ein. Wir setzen auch diesbezüglich auf eine Fortsetzung der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Handwerkskammern und der WI-Bank, teilt der HHT abschließend mit.

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Symbolbild

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