ANZEIGE
Die Maßnahmen des vor zwei Wochen beschlossenen Stufenplans der Hessischen Landesregierung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie werden bis Sonntag, 27. Juni, verlängert. Darüber hat das Kabinett am heutigen Mittwoch (26. Mai) entschieden. „Die Inzidenz-Zahlen in Hessen sinken. Wir sind auf einem guten und hoffnungsvollen Weg und dürfen vorsichtig optimistisch sein. Um die Erfolge nicht zu gefährden, werden wir den Zwei-Stufen-Plan bis Ende Juni fortführen“, betonte Ministerpräsident Volker Bouffier.
Der hessische Zwei-Stufen-Plan ermöglicht es Landkreisen und kreisfreien Städten, die aufgrund niedriger Inzidenzen nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, coronabedingte Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. Dazu zählen unter anderem die weitere Öffnung der Schulen, Lockerungen in der Gastronomie und des Einzelhandels sowie die Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Geltungsdauer coronabedingter Einschränkungen grundsätzlich vier Wochen beträgt. Die Verordnungen können danach verlängert werden. Neben dieser Verlängerung hat das Kabinett heute zudem einige wenige Anpassungen beschlossen.
Dies betrifft unter anderem folgende Punkte:
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Für den verletzlichen Bereich der Krankenhäuser haben wir eine gute Lösung gefunden, die mehr Besuch ermöglicht und gleichzeitig die besondere Situation in Krankenhäuser berücksichtigt. Genesene und Geimpfte sind künftig von den Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern ausgenommen. Diese Anpassung folgt den Erleichterungen für Genesene und Geimpfte, die es bereits in anderen Lebensbereichen gibt.
Auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben wir uns auf eine Anpassung verständigt. Weil Kinder und Jugendliche besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind, hat die Landesregierung bereits bisher Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in verkleinerten Gruppen ermöglicht. Die positive Entwicklung des Pandemieverlaufs macht es nun möglich, Angebote der Jugendarbeit wieder weitgehend zu öffnen. Damit erhalten alle Jugendarbeitsträger erheblich mehr Gestaltungsspielräume und auf dieser Grundlage können nun auch Ferienmaßnahmen in den Sommerferien geplant werden.“
Seit Dienstag befinden sich 14 Kreise in der ersten Stufe. Im Hochtaunuskreis, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis gilt bereits die zweite Stufe. „Die Richtung stimmt. Die sinkenden Zahlen sind zu einem großen Teil dem umsichtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Ihnen gilt daher mein besonderer Dank“, so Bouffier. Es gelte weiterhin besonnen zu bleiben, um die wiedergewonnen Freiheiten nicht aufs Spiel zu setzen. Sollte die Inzidenz wieder an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, müssten die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden und das wäre „für alle ein herber Rückschlag“.
Neben sinkenden Inzidenzzahlen, sei auch die steigende Impfquote in Hessen erfreulich, so Bouffier. „Wir haben die 40 Prozent-Impfquote bei den Erstimpfungen geknackt. Bis einschließlich Montag, 24. Mai, wurden in Hessen über 2,5 Millionen Menschen das erste Mal geimpft. Rund 12 Prozent und damit über 800.000 Menschen sind bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.“
Auch wenn die Pandemie noch nicht vorüber sei, so erlaube die momentane Lage doch einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft, so der Ministerpräsident abschließend.
Bis einschließlich 24. Mai 2021 wurden in Hessen 2.550.354 Personen (40,6 Prozent) einmal und 800.211 Personen (12,7 Prozent) bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.
Stufe 1 tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen. Die zweite Stufe greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.
Kontaktregelungen
Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)
Einkaufen / Einzelhandel
Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen
Gastronomie/Tourismus
Stufe 1: Draußen:
Stufe 2:
Sport
Stufe 1:
Stufe 2:
Kultur und Freizeit
Stufe 1:
Stufe 2:
Veranstaltungen
Stufe 1:
Stufe 2:
Dienstleistungen / Körperpflege
Stufe 1:
Stufe 2:
Kita
Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule
Stufe 1:
Stufe 2:
Eine genaue Übersicht, welche Landkreise und kreisfreien Städte sich in Hessen in welcher Stufe befinden und welche Stufe jeweils greift, gibt es bei im Internet unter: soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln
Die aktuellen Verordnungen sind hier abrufbar: hessenlink.de
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolbild