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Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden nach und nach zurückgenommen. Das Land Hessen hatte kurz vor der Sommerferien weitere Lockerungen beschlossen. Auch der Unterricht in den Schulen wurde vermehrt aufgenommen, so dass zum neuen Schuljahr nach derzeitigem Stand wieder in eine 5-Tage-Woche stattfinden kann.
„Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen können, ist ein guter Tag“, stellte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz fest. Die Schulen werden nach den Sommerferien zu einem Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche zurückkehren, und zwar gestützt auf medizinische Empfehlungen und die Arbeit der „Konzeptgruppe Schuljahresbeginn 2020/2021“.
Aufgrund der positiven Rückmeldungen seit der Aufhebung des Abstandsgebots an den Grundschulen und weil sich das Infektionsgeschehen in Hessen nochmals deutlich verlangsamt hat, gelte die Rückkehr zur 5-Tage-Woche auch in den übrigen Schulformen. „Wir gehen diesen Schritt aus Überzeugung“, sagte der Minister, „wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben kann und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können.“
Die Aufhebung des Abstandsgebots im Unterricht mache es möglich, zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückzukehren, führte Lorz aus. „Die gängigen Hygieneregeln also insbesondere die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer möglich, die Wahrung eines angemessenen Abstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume, die Desinfektion von Oberflächen und das regelmäßige Händewaschen, bestehen selbstverständlich fort“, betonte der Minister.
Lorz wies darauf hin, dass die in der „Konzeptgruppe Schuljahresbeginn 2020/2021“ erarbeiteten Leitlinien eine wertvolle Planungsgrundlage für den Schuljahresstart seien. Die Leitlinien wurden gemeinsam von Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen in den vergangenen Wochen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, Vertretern des Landeselternbeirats, der Landesschülervertretung, des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer und der Lehrkräfteakademie erarbeitet.
Ergänzend zu der bereits zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung erhalten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erneut eine große Lieferung. „Außerdem geben wir jeder Lehrkraft die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen“, ergänzte der Minister. Wie einige andere Länder auch wolle Hessen die Wiederaufnahme des Regelbetriebs wissenschaftlich begleiten.
Eine Aufhebung der Präsenzpflicht sei nur noch individuell mit ärztlichem Attest möglich. Die Regelung gelte für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiter und Schüler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestehe oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand lebten.
„Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät“, erläuterte Lorz. Darüber hinaus baue Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, bis zum Beginn des neuen Schuljahrs weiter aus, so Lorz. Hiermit komme man einer zentralen Anregung der Konzeptgruppe für das digitale Lernen nach. Außerdem sei Schulen vorübergehend die Nutzung aller gegenwärtig erhältlicher Videokonferenzsysteme gestattet.
Der Austausch mit den Praktikerinnen und Praktikern in der Konzeptgruppe habe noch einmal bestätigt, dass nichts den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler nachhaltiger beeinflusse als der persönliche Kontakt zu ihrer Lehrkraft, so der Minister.
Die Zeit bis zum Beginn des neuen Schuljahrs werde genutzt, um Schülerinnen und Schüler, die Nachholbedarf haben, in einem der schulischen Ferienlernangebote fit zu machen für die nächste Jahrgangsstufe, ergänzte Lorz abschließend. Eine Anmeldung für die „Ferienakademie 2020“ ist noch bis zum Sonntag, 5. Juli, möglich.
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