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Die Hessische Landesregierung hat eine weitere Ausweitung der Impfkampagne beschlossen. Weiterhin hängt der Impffortschritt in Hessen maßgeblich vom zur Verfügung stehenden Impfstoff ab. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass aufgrund des bisherigen Impffortschritts vor allem in den Priorisierungsgruppen 1 und 2 bundesweit ab voraussichtlich Juni 2021 die Priorisierung bestimmter Personengruppen nach der Corona-Impfverordnung entfallen. Von da an sollen sich auch in Hessen alle Bürger:innen für einen persönlichen Impftermin registrieren können. Bei der Terminvergabe werden allerdings zunächst noch die priorisiert zu behandelnden Personengruppen bevorzugt Termine zugewiesen bekommen.
„Wir alle wollen, dass so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich die wichtige Schutzimpfung erhalten. Die hessische Impfkampagne hat deutlich an Fahrt aufgenommen, aber trotzdem können wir noch nicht allen ein Terminangebot machen. Solange der Impfstoff noch ein knappes Gut ist, verteilen wir die Dosen so zügig und gerecht wie möglich. In den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sind wir gut vorangekommen. Impfwillige aus diesen Gruppen sind nahezu alle geimpft oder haben zeitnah ihre Termine. Merklich gesunkene Infektionszahlen bei den Ältesten unserer Gesellschaft sind der beste Beleg dafür und bekräftigen uns in diesem Vorgehen. Regionale demographisch bedingte Unterschiede machen sich in der Impfkampagne deutlich bemerkbar. Vielerorts werden bereits zahlreiche Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 geimpft. Dennoch wird es in den meisten Teilen Hessens voraussichtlich noch bis in den Juli hinein dauern, bis diese Personengruppe größtenteils ihre Impftermine erhalten hat. Damit die Impfkampagne überall fortschreiten kann, planen wir im Einklang mit der bundesweiten Impfkampagne im Juni die Registrierung für alle zu ermöglichen. Dort, wo alle aus der Priorisierungsgruppe 3 einen Termin erhalten haben, können dann alle anderen Impfwilligen sukzessive drankommen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.
Damit die Impfkampagne auch Bürger:innen an sozioökomisch benachteiligten Orten besser erreicht und um zugleich die Impfbereitschaft zu steigern, erfolgen bereits erste Vor-Ort-Impfaktionen auf Initiative der betroffenen Kommunen mit mobilen Teams. Solche quartiersbezogenen Impfaktionen innerhalb der derzeit geltenden Priorisierungsregeln unterstützt das Land ausdrücklich. Nach Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit über Art und Umfang dieser Impfaktionen. Gleiches gilt für Impfaktionen, wie z.B. für wohnsitzlose Menschen.
„Impfschutz brauchen und wollen alle. Daher soll der Anspruch auf eine Schutzimpfung so niedrigschwellig wie möglich umgesetzt werden können. Die Impfallianz, der Öffentliche Gesundheitsdienst und die von uns seit Jahren entwickelten Strukturen vor Ort, mit denen Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Lebenssituationen erreicht werden können, helfen uns beim Thema Corona-Schutzimpfung. Insofern ist es richtig, dass die Kommunen diese Projekte selbst steuern. Sie wissen am besten, wie ihre Bürgerinnen und Bürger mit einem Impfangebot erreicht werden können. Das Sozial- und Integrationsministerium unterstützt diese Projekte und die beteiligten Kommunen bei Bedarf“, stellt Gesundheitsminister Klose fest.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die Partner der Impfallianz Hessen (Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Landesärztekammer Hessen, Hessischer Hausärzteverband, Landesapothekerkammer Hessen, Hessischer Apothekerverband, HMSI) werden benachteiligte Gruppen, die von ihnen versorgt werden, auf die Impfangebote des Landes hinweisen und so zusätzlich motivieren, diese in Anspruch zu nehmen. Bereits jetzt sind Informationen zur Corona-Schutzimpfung in zwölf Sprachen online verfügbar. Diese werden weiter verstärkt in die Gesundheitsämter und die kommunalen Netzwerke mit Verbänden und Migrantenorganisationen verbreitet, um die Zielgruppe noch besser zu erreichen. Mehrsprachige Videoclips [https://integrationskompass.hessen.de/integration/informationen-zum-coronavirus] sind ebenfalls erstellt und können auch über Social-Media-Kanäle verbreitet werden. Ebenfalls eingebunden sind die Strukturen der HAGE (Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.).
Hessen möchte noch vor den Sommerferien damit beginnen, Schüler:innen ab dem 12. Lebensjahr ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahres mindestens einmal geimpft sind. In Hessen umfasst diese Gruppe an den allgemeinbildenden- sowie den beruflichen Schulen rund 500.000 Schüler:innen. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf das Ziel verständigt, allen 12- bis 18-Jährigen bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot zu machen (in Hessen: 19. bis 27. August 2021). Der Bund hat zugesichert, den Ländern den hierfür erforderlichen Impfstoff zusätzlich bereitzustellen.
Von den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist lediglich das Vakzin der Firma von Biontech für eine Verimpfung bei Personen bereits ab dem 16. Lebensjahr zugelassen. Eine Zulassung ab dem 12. Lebensjahr wurde vom Hersteller beantragt; sie wird in Kürze erwartet.
„Das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein bedeutender Meilenstein für einen sicheren Schulbetrieb. Gemeinsam mit den Impfungen der Lehrkräfte und den Selbsttests bin ich sehr optimistisch, dass wir schon sehr bald im neuen Schuljahr weitgehend zu dem Schulalltag zurückkehren, den wir vor Corona kannten. Und darauf freuen wir uns alle sehr“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Unter der Voraussetzung, dass die Zulassung ab 12 Jahren vorliegt und Planungssicherheit in Bezug auf die zusätzliche Impfstoffbereitstellung durch den Bund besteht, wird angestrebt, die Erstimpfungen der Schüler:innen ab 28. Juni bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli durchzuführen. Die Schüler:innen können sich dann im Vorfeld für eine Impfung in ihrem Impfzentrum registrieren und es wird im Rahmen der Terminvergabe sichergestellt, dass alle hierfür Registrierten innerhalb dieses Zeitfensters ihre Impftermine erhalten. Der Start der Registrierung für die Schüler:innen über das Impfportal für eine Impfung in den Impfzentren wird separat zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Impfungen der Registrierten finden grundsätzlich in den Impfzentren selbst statt. Den Impfzentren wird es ermöglicht, im Einzelfall abweichende Organisationsmodelle vorzusehen und dabei auch die mobilen Teams in den Schulen einzusetzen. Ab der zu erwartenden Aufhebung der Priorisierung Anfang Juni können gleichermaßen Impftermine für Schüler:innen bei den Kinder- und Jugendärzt:innen sowie den Hausärzt:innen vereinbart werden. Sobald seitens des Bundes die zusätzlichen Impfdosen bereitgestellt werden, fließt der den niedergelassenen Ärzt:innen zugewiesene Anteil möglichst über den Pharmagroßhandel gesondert den Kinder- und Jugendärzt:innen zu.
Um eine möglichst große Zahl an Personen erreichen zu können, soll im Rahmen der Schüler-Impfaktion der jeweiligen erziehungsberechtigten Begleitperson ebenfalls ein Impfangebot gemacht werden.
Bis einschließlich 16. Mai 2021 haben mit 2.328.258 Personen bereits 37 Prozent der hessischen Bevölkerung eine Erstimpfung in den Impfzentren oder bei niedergelassenen Ärzt:innen erhalten. Darüber hinaus haben 639.062 Personen bereits ihre Zweitimpfung erhalten (10,2 Prozent). Insgesamt wurden bereits fast drei Millionen Erst- und Zweitimpfungen in Hessen durchgeführt (genau: 2.967.320). „Im Ergebnis haben alle Strukturen – von den Impfzentren über die Impfallianz bis hin zu den Pilotprojekten der Impfung durch Betriebsärzte – unter Beweis gestellt, dass jeder einen wichtigen Beitrag für den Impffortschritt leistet. Wir freuen uns sehr über diese gemeinsam erbrachte Leistung der Impfzentren und der Impfallianz. Es zeigt sich, wie leistungsfähig auch die bewährten Strukturen von den Apotheken bis zur Praxis sind. Seit Anfang April wurden hier bereits fast 700.000 Impfungen parallel zum regulären Geschäfts- und Praxisbetrieb durchgeführt“, so Gesundheitsminister Kai Klose.
Von den rund 350.000 in der zentralen Terminvergabe der Impfzentren Registrierten der Priorisierungsgruppe 1 haben rund 348.000 Personen ein Terminangebot erhalten; von den 865.000 registrierten Personen der Priorisierungsgruppe 2 haben fast 853.500 Personen ein Impfterminangebot bekommen. Die Priorisierungsgruppe 1 kann damit als nahezu vollständig abgearbeitet angesehen werden. Bei den verbliebenen rund 2.000 Registrierungen der Gruppe 1 (0,6 Prozent) handelt es sich um erst kürzlich Registrierte, die stets zeitnah ihre Impftermine erhalten. In der Priorisierungsgruppe 2 verbleiben noch 11.500 kürzlich Registrierte (1,3 Prozent), denen ebenfalls zügig ihre Impftermine zugehen. Wer den Gruppen 1 oder 2 angehört und sich aktuell erstmals registriert, erhält ein Terminangebot in maximal sieben Tagen.
Aus der Priorisierungsgruppe 3 haben sich bislang 797.000 Personen registriert, von denen rund 288.000 Personen bereits Impftermine erhalten haben. Weitere Impftermine werden fortlaufend nach den Lieferprognosen des Bundes vergeben. Die vom Bund für die Impfzentren bereitgestellten bzw. angekündigten Impfstoffmengen belaufen sich nach wie vor – entsprechend der Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz – auf wöchentlich zwischen 2,25 und 2,4 Mio. Dosen, was einem Anteil für die hessischen Impfzentren von 170.000 – 180.000 Dosen entspricht.
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Symbolfoto: Wilfried Pohnke / Pixabay